Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe stimmt der Annahme, der in
der
Sachdarstellung aufgeführten Geldzuwendung mit einem Gesamtbetrag in Höhe
von 1000,00 Euro zu.
Sachdarstellung und Begründung:
Laut § 44 Abs.4 der Kommunalverfassung M-V darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer
Aufgaben, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen annehmen.
Über die Annahme von Spendenbeträgen ab 1000,00 Euro hat die Stadtvertretung in
öffentlicher Sitzung zu entscheiden.
Folgender Spendeneingang ist zu verzeichnen:
Spender Betrag € Spendenzweck
Energieversorgung 1000,00 ElbeVelo Tour 2014
Dahlenburg-Bleckede AG
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle
Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt:
Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich
I ............................................
(Finanzen und Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: