Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt auf ihrer Sitzung am 09. Oktober 2014 die
folgenden Eckdaten für die neue Straßenreinigungssatzung sowie für die neue
Straßenreinigungsgebührensatzung:
Zu 1. Die Verwaltung erhält den Auftrag eine neue
Straßenreinigungssatzung sowie eine neue Straßenreinigungsgebührensatzung (ohne
Winterdienst) der Stadt Boizenburg/Elbe zu erarbeiten.
Zu 2. Die neue Anlage der Straßenreinigungssatzung
(Anlage 2) über die zu reinigenden Straßen für die Sommerreinigung wird
nochmals überarbeitet.
Zu 3. Die Gebührenkalkulation für die
Straßenreinigung (Sommerreinigung) erfolgt für die Jahre 2015-2017.
Die Nachkalkulation wird für die
letzten 3 Jahre vorgenommen.
Die Fortschreibung der
Gebührenkalkulation erfolgt alle 3 Jahre.
Bitte die
Anlagen von der ursprünglichen Beschlussvorlage 088/14/30 ergänzend mit
hinzuziehen.
Sachdarstellung und Begründung:
Die Stadtvertretung hat mit Datum vom 11.04.2013 die 1. Änderung der Gebührensatzung der Stadt Boizenburg/Elbe vertagt.
Im Zuge der Überarbeitung der Gebühren ist eine Änderung der Straßenreinigungssatzung sowie der Straßenreinigungsgebührensatzung bzw. die Erstellung neuer Satzungen unumgänglich.
Im Vorfeld ist durch die Stadtvertretung eine Vielzahl von Ermessensentscheidungen zu treffen, die als Grundlage für die neuen Satzungen erforderlich sind.
2. Anlage
Straßenreinigungssatzung
Im Zuge der Überarbeitung der Straßenreinigungssatzung war es zusätzlich erforderlich, die bestehende Anlage zur Straßenreinigungssatzung zu überprüfen.
Bei der Überarbeitung wurden die Frontmeter der einzelnen Grundstücke sowie die Befahrbarkeit der Straßen durch eine Kehrmaschine (für die Sommerreinigung) korrigiert. Im Ergebnis dessen kam es zur Erstellung einer neuen Anlage für die Straßenreinigungssatzung, welche auch eine der Grundlagen für die Straßenreinigungsgebührensatzung (insbesondere der Gebührenkalkulation) und die Grundlage für die Ausschreibung eines neuen Vertrages (der aktuelle Vertrag besteht seit dem 11.06.2001) mit einer Reinigungsfirma (für die Sommerreinigung) bildet.
Die derzeit gültige Anlage (Anlage 1) sowie die Überarbeitung für die Sommerreinigung (Anlage 2) entnehmen Sie bitte der beigefügten Anlage dieser Beschlussvorlage.
Es wird empfohlen, der neuen, überarbeiteten Anlage (2) zur Straßenreinigungssatzung zuzustimmen.
3. Festlegung des
Kalkulationszeitraumes
Für die Erstellung einer neuen Straßenreinigungsgebührensatzung nach § 6 KAG M-V ist es zwingend erforderlich, dass eine Gebührenkalkulation für die Straßenreinigung (Sommerreinigung) der Stadt Boizenburg/Elbe vorliegt.
Die Erstellung einer Gebührenkalkulation erfolgt für die Jahre 2015 bis 2017. Desweiteren erfolgt eine Nachkalkulation der letzten 3 Jahre sowie eine künftige Fortschreibung der Gebührenkalkulation alle 3 Jahre gemäß § 6 Abs. 2d KAG M-V.
Entsprechende Angebote werden derzeit eingeholt.
Es wird empfohlen,
eine Gebührenkalkulation, wie beschrieben, durch ein externes Unternehmen
durchführen zu lassen und künftig die Fortschreibung der Gebührenkalkulation,
durch ein externes Unternehmen, alle 3 Jahre vorzunehmen.
Alternativen:
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle
Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt:
Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich
I ............................................
(Finanzen und Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: