Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt auf ihrer Sitzung am 28.08.2014 die
folgenden Eckdaten für die neue Straßenreinigungssatzung sowie für die neue
Straßenreinigungsgebührensatzung:
Zu 1. Zustimmung zur Aufnahme des Winterdienstes
in die neue Straßenreinigungssatzung bzw. Straßenreinigungsgebührensatzung der
Stadt Boizenburg/Elbe.
Zu 2. Zustimmung zur neuen Anlage der
Straßenreinigungssatzung (Anlage 2) über die zu reinigenden Straßen.
Zu 3. Die Gebührenkalkulation für die
Straßenreinigung sowie für den Winterdienst erfolgt für die Jahre 2015-2017.
Die Nachkalkulation wird für die
letzten 3 Jahre vorgenommen.
Fortschreibung der
Gebührenkalkulation erfolgt alle 3 Jahre.
Sachdarstellung und Begründung:
Die Stadtvertretung hat mit Datum vom 11.04.2013 die 1. Änderung der Gebührensatzung der Stadt Boizenburg/Elbe vertagt.
Im Zuge der Überarbeitung der Gebühren ist eine Änderung der Straßenreinigungssatzung sowie der Straßenreinigungsgebührensatzung bzw. die Erstellung neuer Satzungen unumgänglich.
Im Vorfeld sind durch die Stadtvertretung eine Vielzahl von Ermessensentscheidungen zu treffen, die als Grundlage für die neuen Satzungen erforderlich sind.
1. Aufnahme von
Winterdienst in der Straßenreinigungssatzung bzw.
Straßenreinigungsgebührensatzung
Im Zuge der bereits begonnenen Überarbeitung der Straßenreinigungsgebührensatzung wurde festgestellt, dass bisher die jährlichen Kosten für den Winterdienst, welcher durch den städtischen Bauhof durchgeführt wird, nicht in Form einer Gebühr für die Winterreinigung auf die betroffenen Grundstücke umgelegt wird. In den letzen 3 Jahren (2011-2013) sind folgende Kosten für den Winterdienst entstanden:
|
Stunden Personal |
Personal/ Zuschläge |
Fahrzeuge/ Maschinen |
Sachleistungen und
Verbrauchsmittel |
Gesamtbetrag |
2011 |
649,50 |
19.472,00
€ |
5.042,00
€ |
19.139,57
€ |
43.653,57 |
2012 |
1.452,75 |
43.551,00
€ |
10.517,25
€ |
25.358,72
€ |
79.426,97 |
2013 |
1.925,25 |
57.336,00
€ |
13.629,50
€ |
31.631,63
€ |
102.597,13 |
Der enorme Kostenunterschied von 2011 auf 2012 und besonders 2013 ist auf den extremen und langen Winter von 2012 auf 2013 zurückzuführen.
Dennoch ist zu berücksichtigen, dass für die hier aufgezeigten Kosten keine Einnahmen auf der Gegenseite zu verzeichnen sind.
Es wird empfohlen,
künftig die Kosten der Winterreinigung in die neue
Straßenreinigungsgebührensatzung mit aufzunehmen und entsprechend den Frontmetern
auf die Grundstücke umzulegen.
2. Anlage
Straßenreinigungssatzung
Im Zuge der Überarbeitung der Straßenreinigungssatzung war es zusätzlich erforderlich, die bestehende Anlage zur Straßenreinigungssatzung zu überarbeiten.
Bei der Überarbeitung wurden die Frontmeter der einzelnen Grundstücke sowie die Befahrbarkeit der Straßen durch eine Kehrmaschine überprüft. Im Ergebnis dessen kam es zur Erstellung einer neuen Anlage für die Straßenreinigungssatzung, welche auch eine der Grundlagen für die Straßenreinigungsgebührensatzung (insbesondere der Gebührenkalkulation) und die Grundlage für die Ausschreibung eines neuen Vertrages (der aktuelle Vertrag besteht seit dem 11.06.2001) mit einer Reinigungsfirma (für die Sommerreinigung) bildet.
Die derzeit gültige Anlage (Anlage 1) sowie die Überarbeitung (Anlage 2) entnehmen Sie bitte der beigefügten Anlage dieser Beschlussvorlage.
Es wird empfohlen, der neuen, überarbeiteten Anlage (2) zur Straßenreinigungssatzung zuzustimmen.
3. Festlegung des
Kalkulationszeitraumes
Für die Erstellung einer neuen Straßenreinigungsgebührensatzung nach § 6 KAG M-V ist es zwingend erforderlich, dass eine Gebührenkalkulation für die Straßenreinigung (Sommerreinigung) sowie für den Winterdienst der Stadt Boizenburg/Elbe vorliegt.
Die Erstellung einer Gebührenkalkulation erfolgt für die Jahre 2015 bis 2017. Desweiteren erfolgt eine Nachkalkulation der letzten 3 Jahre sowie eine künftige Fortschreibung der Gebührenkalkulation alle 3 Jahre gemäß § 6 Abs. 2d KAG M-V.
Entsprechende Angebote werden derzeit eingeholt.
Es wird empfohlen,
eine Gebührenkalkulation, wie beschrieben, durch ein externes Unternehmen
durchführen zu lassen und künftig die Fortschreibung der Gebührenkalkulation,
durch ein externes Unternehmen, alle 3 Jahre vorzunehmen.
Alternativen:
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle
Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt:
Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich
I ............................................
(Finanzen und Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen:
Anlage 1
Anlage 2