Betreff
Einrichtung einer neuen Einsatzstelle - Freiwilliges Soziales Jahr-
Vorlage
065/14/10
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt, eine gemeinsame Einsatzstelle für ein Freiwilliges Soziales Jahr für die städtischen Grundschulen einzurichten und jeweils die finanziellen Mittel für die Durchführung des Freiwilligen Sozialen Jahres bereitzustellen.

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

Die Einrichtung und die Besetzung von Einsatzstellen hinsichtlich eines –Freiwilligen Sozialen Jahres- stellt eine freiwillige Aufgabe einer Kommune dar.

 

Die Stadt Boizenburg/Elbe verfügt bereits im Jugendfreizeithaus über eine Einsatzstelle hinsichtlich der Durchführung eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ), wobei der Internationale Bund Träger dieser Maßnahme ist und die Stadt Boizenburg/Elbe jeweils einen monatlichen Zuschuss zahlt; unter Berücksichtigung der Förderung von ESF-Mitteln derzeit monatlich in Höhe von 530,00 €; im Jahr 6.360,00 €.

 

Nunmehr wurde Interesse von einer Schülerin des Gymnasiums bekundet, ein FSJ an der Grundschule – Ludwig-Reinhard- durchführen zu dürfen. Sie möchte in der Zeit vom 01.08.2014 bis 31.07.2015 im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres in der Grundschule Erfahrungen für das Studium auf Lehramt sammeln.

 

Folgende Tätigkeiten können in Grundschulen durch eine/einen FSJler/in wahrge-nommen werden:

 

- Unterstützung von Klassen- und Schulprojekten, Veranstaltungen, Festen u. Ausflügen

- Mitarbeit im Unterricht

- Begleitung von Einzelförderungen/ Unterstützung lernschwacher Schüler (DFK-

  Klassen)

- Mitwirkung bei dem Thema -Inklusion in Schulen-

- Unterstützung der Pausenaufsichten und der Mittagessensbetreuung

- vorübergehende Beaufsichtigung von Kindern

- Mithilfe bei Hausaufgabenerledigungen und pädagogischen Nachmittagsprogrammen

- Unterstützung bei der Arbeit der Schulsozialarbeiterin

- Mithilfe bei der Betreuung im Computerraum sowie im Werkunterricht

- Übernahme einer Arbeitsgemeinschaft

- Orientierungshilfe für Erstklässler im Schulgelände

 

Mit der Einrichtung einer Einsatzstelle in den Grundschulen können die Schulen jungen Menschen die Möglichkeit geben, sich vor dem Studium berufsspezifisch zu bilden und zu orientieren. Das besondere Interesse für den Lehrerberuf wie auch für die Arbeit mit Kindern wird entwickelt. Sie können testen, ob der Lehrerberuf wirklich die richtige Berufswahl sei.

 

Zum anderen erhalten die Grundschulen eine zusätzliche Kraft, die sie in der täglichen Arbeit unterstützen kann.

 

Die Arbeitszeit eines/ einer FSJler/in beträgt 40 Wochenstunden. Der Einsatz und die Beschäftigung im Rahmen dieser 40 Wochenstunden sind zu gewährleisten. Dem/Der FSJler/in ist entsprechender Urlaub von 26 Tagen zu gewähren. Darüber hinaus ist die Fortbildung an 25 Seminartagen sicherzustellen, die der Träger organisiert bzw. durchführt.

 

Gemäß der Informationen des Trägers – Internationaler Bund- kann eine Einsatzstelle für beide Grundschulen der Stadt Boizenburg/Elbe beantragt und eingerichtet werden, die Einsatzzeiten in den Grundschulen sind variabel mit einem festgelegten Tätigkeitsfeld (siehe oben stehende Ausführungen zu den Tätigkeiten) zu organisieren. Nach Rücksprache mit den Schulleiterinnen ist bei Genehmigung der Maßnahme durch die Stadtvertretung ein Einsatz vorrangig in der Grundschule - Ludwig-Reinhard- angedacht. An der anderen Schule können in Zusammenarbeit mit der Schulsozialarbeiterin Arbeitsgemeinschaften und Projekte organisiert und durchgeführt werden.

 

Als Träger dieser Maßnahme –Freiwilliges Soziales Jahr in den Grundschulen – könnte der Internationale Bund auserwählt werden. Bisher hat die Stadt Boizenburg/Elbe mit diesem Träger positive Erfahrungen hinsichtlich der Vereinbarungen - Schulsozialarbeiter/innen - und dem FSJ im Jugendfreizeithaus sammeln können.

Die Stadt Boizenburg/Elbe hätte dem Träger monatlich einen Zuschuss in Höhe von 530,00 € bei einer Förderung mit ESF-Mittel / ohne Förderung einen Zuschuss in Höhe von 659,85 € zu zahlen. Für ein Freiwilliges Soziales Jahr hätte die Stadt Boizenburg/Elbe in ihrem Haushalt Mittel in Höhe von 6360,00 € bei einer Förderung von ESF-Mitteln bzw. ca. 8000,00 € ohne Förderung bereitzustellen.

Die finanziellen Mittel sind jeweils in dem Produkt zu veranschlagen, zu dem die Einsatzstelle aufgabenspezifisch zuzuordnen ist. (Produkt 21101000 bzw. 21102000)

 

Für das Freiwillige Soziale Jahr, Beginn am 01.08.2014 und Ende am 31.07.2015, ist eine Förderung durch Europäische Mittel in Aussicht gestellt worden, so dass sich die monatlichen Kosten auf 530,00 € begrenzen.

Für die Monate August 2014 bis Dezember 2014 sind finanzielle Mittel in Höhe von 2650,00 € durch eine außerplanmäßige Ausgabe bereitzustellen. Gemäß § 50 Abs. 1 der Kommunalverfassung M-V sind überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.

Eine Deckung für das Jahr 2014 könnte aus dem Budget der Personalkosten ausnahmsweise vorgenommen werden. Aufgrund der Höhe der außerplanmäßigen Kosten in Höhe von 2.650,00 € kann der Bürgermeister gemäß der Hauptsatzung die Genehmigung vornehmen.

 

Bei einer Bewilligung dieser Einsatzstelle durch die Stadtvertretung würde die Einsatzstelle für die Grundschulen beantragt werden sowie die Vereinbarung mit dem entsprechenden Träger (IB) getroffen werden.

 

Ob in den zukünftigen Jahren die Einsatzstelle besetzt wird, liegt im Ermessen der Stadt Boizenburg/Elbe in Zusammenarbeit mit den Grundschulen.

 

Alternativen:

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt, keine Einrichtung einer gemeinsamen Einsatzstelle für ein Freiwilliges Soziales Jahr für die städtischen Grundschulen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich    530,00 €

Jährlich     6360,00 €

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:        21101000

Sachkonto:      

HH-Ansatz:         0

Verausgabt:        0

Noch verfügbar:  0

Deckungsvorschlag:

Im Jahr 2014

Produkt:  11403 000

 

Im Jahr 2015

Produkt:  21101000

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                      Unterschrift

 

Fachbereich I                         ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                        ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte   ............................................


Anlagen: