Beschlussvorschlag:
Die
Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt, eine gemeinsame
Einsatzstelle für ein Freiwilliges Soziales Jahr für die städtischen
Grundschulen einzurichten und jeweils die finanziellen Mittel für die
Durchführung des Freiwilligen Sozialen Jahres bereitzustellen.
Sachdarstellung und Begründung:
Die Einrichtung und
die Besetzung von Einsatzstellen hinsichtlich eines –Freiwilligen Sozialen
Jahres- stellt eine freiwillige Aufgabe einer Kommune dar.
Die Stadt
Boizenburg/Elbe verfügt bereits im Jugendfreizeithaus über eine Einsatzstelle
hinsichtlich der Durchführung eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ), wobei
der Internationale Bund Träger dieser Maßnahme ist und die Stadt
Boizenburg/Elbe jeweils einen monatlichen Zuschuss zahlt; unter
Berücksichtigung der Förderung von ESF-Mitteln derzeit monatlich in Höhe von
530,00 €; im Jahr 6.360,00 €.
Nunmehr wurde
Interesse von einer Schülerin des Gymnasiums bekundet, ein FSJ an der
Grundschule – Ludwig-Reinhard- durchführen zu dürfen. Sie möchte in der Zeit
vom 01.08.2014 bis 31.07.2015 im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres in
der Grundschule Erfahrungen für das Studium auf Lehramt sammeln.
Folgende
Tätigkeiten können in Grundschulen durch eine/einen FSJler/in wahrge-nommen
werden:
- Unterstützung von
Klassen- und Schulprojekten, Veranstaltungen, Festen u. Ausflügen
- Mitarbeit im
Unterricht
- Begleitung von
Einzelförderungen/ Unterstützung lernschwacher Schüler (DFK-
Klassen)
- Mitwirkung bei
dem Thema -Inklusion in Schulen-
- Unterstützung der
Pausenaufsichten und der Mittagessensbetreuung
- vorübergehende
Beaufsichtigung von Kindern
- Mithilfe bei
Hausaufgabenerledigungen und pädagogischen Nachmittagsprogrammen
- Unterstützung bei
der Arbeit der Schulsozialarbeiterin
- Mithilfe bei der
Betreuung im Computerraum sowie im Werkunterricht
- Übernahme einer
Arbeitsgemeinschaft
-
Orientierungshilfe für Erstklässler im Schulgelände
Mit der Einrichtung
einer Einsatzstelle in den Grundschulen können die Schulen jungen Menschen die
Möglichkeit geben, sich vor dem Studium berufsspezifisch zu bilden und zu
orientieren. Das besondere Interesse für den Lehrerberuf wie auch für die
Arbeit mit Kindern wird entwickelt. Sie können testen, ob der Lehrerberuf
wirklich die richtige Berufswahl sei.
Zum anderen
erhalten die Grundschulen eine zusätzliche Kraft, die sie in der täglichen
Arbeit unterstützen kann.
Die Arbeitszeit
eines/ einer FSJler/in beträgt 40 Wochenstunden. Der Einsatz und die
Beschäftigung im Rahmen dieser 40 Wochenstunden sind zu gewährleisten. Dem/Der
FSJler/in ist entsprechender Urlaub von 26 Tagen zu gewähren. Darüber hinaus
ist die Fortbildung an 25 Seminartagen sicherzustellen, die der Träger
organisiert bzw. durchführt.
Gemäß der
Informationen des Trägers – Internationaler Bund- kann eine Einsatzstelle für
beide Grundschulen der Stadt Boizenburg/Elbe beantragt und eingerichtet werden,
die Einsatzzeiten in den Grundschulen sind variabel mit einem festgelegten
Tätigkeitsfeld (siehe oben stehende Ausführungen zu den Tätigkeiten) zu
organisieren. Nach Rücksprache mit den Schulleiterinnen ist bei Genehmigung der
Maßnahme durch die Stadtvertretung ein Einsatz vorrangig in der Grundschule -
Ludwig-Reinhard- angedacht. An der anderen Schule können in Zusammenarbeit mit
der Schulsozialarbeiterin Arbeitsgemeinschaften und Projekte organisiert und
durchgeführt werden.
Als Träger dieser
Maßnahme –Freiwilliges Soziales Jahr in den Grundschulen – könnte der
Internationale Bund auserwählt werden. Bisher hat die Stadt Boizenburg/Elbe mit
diesem Träger positive Erfahrungen hinsichtlich der Vereinbarungen -
Schulsozialarbeiter/innen - und dem FSJ im Jugendfreizeithaus sammeln können.
Die Stadt
Boizenburg/Elbe hätte dem Träger monatlich einen Zuschuss in Höhe von 530,00 €
bei einer Förderung mit ESF-Mittel / ohne Förderung einen Zuschuss in Höhe von
659,85 € zu zahlen. Für ein Freiwilliges Soziales Jahr hätte die Stadt
Boizenburg/Elbe in ihrem Haushalt Mittel in Höhe von 6360,00 € bei einer
Förderung von ESF-Mitteln bzw. ca. 8000,00 € ohne Förderung bereitzustellen.
Die finanziellen
Mittel sind jeweils in dem Produkt zu veranschlagen, zu dem die Einsatzstelle
aufgabenspezifisch zuzuordnen ist. (Produkt 21101000 bzw. 21102000)
Für das Freiwillige
Soziale Jahr, Beginn am 01.08.2014 und Ende am 31.07.2015, ist eine Förderung
durch Europäische Mittel in Aussicht gestellt worden, so dass sich die
monatlichen Kosten auf 530,00 € begrenzen.
Für die Monate
August 2014 bis Dezember 2014 sind finanzielle Mittel in Höhe von 2650,00 €
durch eine außerplanmäßige Ausgabe bereitzustellen. Gemäß § 50 Abs. 1 der
Kommunalverfassung M-V sind überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen
oder Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind
und die Deckung gewährleistet ist.
Eine Deckung für
das Jahr 2014 könnte aus dem Budget der Personalkosten ausnahmsweise
vorgenommen werden. Aufgrund der Höhe der außerplanmäßigen Kosten in Höhe von
2.650,00 € kann der Bürgermeister gemäß der Hauptsatzung die Genehmigung
vornehmen.
Bei einer
Bewilligung dieser Einsatzstelle durch die Stadtvertretung würde die
Einsatzstelle für die Grundschulen beantragt werden sowie die Vereinbarung mit
dem entsprechenden Träger (IB) getroffen werden.
Ob in den zukünftigen Jahren die Einsatzstelle besetzt wird, liegt im Ermessen der Stadt Boizenburg/Elbe in Zusammenarbeit mit den Grundschulen.
Alternativen:
Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt, keine Einrichtung einer gemeinsamen Einsatzstelle für ein Freiwilliges Soziales Jahr für die städtischen Grundschulen.
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle
Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Monatlich 530,00 € Jährlich 6360,00 € |
Produkt.: 21101000 Sachkonto:
HH-Ansatz: 0 Verausgabt: 0 Noch
verfügbar: 0 |
Deckungsvorschlag: Im Jahr 2014 Produkt: 11403 000 Im Jahr 2015 Produkt: 21101000 |
Mitzeichnung
im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: