Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe wählt für die in 2014 stattfindende Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters
- Frau/Herrn … zur/zum Gemeindewahlleiter/in und
- Frau/Herrn … zur/zum stellvertretenden Gemeindewahlleiter/in.
Sachdarstellung und Begründung:
Gemäß § 9 Abs. 3 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes (LKWG M-V) werden
die kommunalen Wahlleitungen und ihre Stellvertretungen durch die Vertretungen
gewählt. Demzufolge sind die Gemeindewahlleitung und deren Stellvertretung für
die Bürgermeisterwahl 2014 durch die Stadtvertretung zu wählen. In diesem
Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der derzeit amtierende Bürgermeister
aufgrund seiner Kandidatur die Funktion des Gemeindewahlleiters nicht ausüben
darf.
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle
Auswirkungen
|
Folgekosten
|
Betrag
|
Ja |
Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................