Betreff
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23.1 "Industriegebiet Gammwiese- Süd"
hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
013/14/30
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Bebauungsplan Nr. 23.1 "Industriegebiet Gammwiese-Süd" wird im Zusammenhang mit Erfordernissen, die sich aus der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 23.3 "Industriegebiet Gammwiese-Nord" ergeben, geändert.

 

 

 


Sachdarstellung und Begründung:

Für eine Fläche nördlich des vorhandenen Betriebsgebäudes der Fa. Sweet Tec GmbH wird innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes 23.1 noch im Januar 2014 ein Bauantrag zum Bau einer neuen Produktionshalle gestellt.

Nördlich dieser jetzt zum Bau beantragten Produktionshalle entsteht neues Baurecht durch den Bebauungsplan 23.3. Dort soll dann ein weiterer Neubau mit Hochregallager und für Logistik erfolgen.

Da es vom Betriebsablauf erforderlich ist zukünftig aus dem neuen Betriebsgebäude im Norden des B-Plans 23.1 mehrere bauliche Verbindungen zum Hochregallager und der Logistik zu schaffen, muss die nördliche Baugrenze im B-Plan 23.1 in Richtung Norden bis an die Grenze des B-Plangeltungsbereiches herangezogen werden, so dass zwischen den durch Baugrenzen festgesetzten Baufenstern der B-Pläne 23.1 und 23.2 kein Zwischenraum mehr besteht.

Im Bereich des B-Plans 23.1 soll eine Anlage zur Vorklärung der Abwässer aus den Produktionsanlagen von Sweet Tec GmbH errichtet werden, von wo diese vorgeklärten Schmutzwässer dann zum Boizenburger Klärwerk zwecks vollständiger Klärung gepumpt werden.

Im B-Plan 23.1 müssen dabei Flächen zur Vorklärung gesichert werden sowohl für den Altbetrieb aus dem B-Plan 23.1, als auch für den Ergänzungsbau im B-Plan 23.1 und für potentielle weitere Produktionsanlagen im Gebiet des B-Plans 23.3. Die Gewerbegebietsflächen südlich der vorhandenen Stichstraße im B-Plan 23.1 sind für den Bau der Vorkläranlagen vorgesehen. Aufgrund der dortigen Festsetzung eines Gewerbegebietes ist bereits jetzt der Bau der Vorkläranlage planungsrechtlich möglich. Im Rahmen des Änderungsverfahrens ist zu prüfen, ob diese Flächen zukünftig speziell für die Anlage notwendiger Schmutzwasserkläranlagen für betriebliche Anlagen im Bereich der B-Pläne 23.1 und 23.3 zu sichern sind.

Darüber hinaus kann es sich ergeben, dass aus konkreten anderen Erfordernissen, z.B. im Umweltbereich, aus dem B-Plan 23.3 weiterer Anpassungs- bzw. Änderungsbedarf im Bereich des B-Plans 23.1 entsteht.

Die Kosten dieser Planung stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Planung zum B-Plan 23.3 und werden vom Vorhabenträger Sweet Tec übernommen. Diese Planungskosten sollen, wie bekannt, mit dem Kaufpreis verrechnet werden.

 

 

 

Alternativen:

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:      

HH-Ansatz:             

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                Unterschrift

 

Fachbereich I                                 ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                     ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte         ............................................


Anlagen: