Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2014 (1. Lesung)
Vorlage
160/13/10
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2014.

 

Der geplante Jahresfehlbetrag im Ergebnishaushalt 2014 beträgt 398 T€.

In Höhe von 398 T€ erfolgt eine Entnahme aus der Kapitalrücklage, da dieser Betrag durch planmäßige Abschreibungen auf Anlagevermögen entstanden ist.

 

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

Der Ergebnishaushalt 2014 der Stadt Boizenburg/Elbe enthält geplante Gesamterträge in Höhe von 14,1 Mio. €, davon entfallen 13,8 Mio. € auf laufende Erträge aus Verwaltungstätigkeit sowie 337 T€ auf Zinserträge und sonstige Finanzerträge. Die Summe der ordentlichen Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2014 beträgt 14,5 Mio. €, von denen 14,3 Mio. € auf laufende Aufwendungen aus Verwaltungstätigkeit und 222 T€ auf Zinsaufwendungen entfallen.

 

Damit ist für die Stadt Boizenburg/Elbe im Ergebnishaushalt 2014 ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 398 T€ zu verzeichnen, der sich aus dem negativen Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 513 T€ und dem positiven Finanzergebnis von 115 T€ zusammensetzt.

 

Da der ausgewiesene Jahresfehlbetrag des Ergebnishaushaltes 2014 im Wesentlichen durch planmäßige Abschreibungen auf Anlagevermögen (1,740 Mio. €) abzüglich der Auflösungen aus Sonderposten (1,2 Mio. €) beeinflusst wird, erfolgt ein Haushaltsausgleich gemäß § 18 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung Mecklenburg-Vorpommern durch Entnahme aus der Kapitalrücklage mit einem Betrag von 398 T€. Diese Entnahme muss von der Stadtvertretung beschlossen werden.

 

Im Finanzhaushalt 2014 der Stadt Boizenburg/Elbe sind ordentliche Ein- und Auszahlungen mit einem negativen Saldo in Höhe von 73 T€ geplant. Aus der geplanten investiven Tätigkeit 2014 ergibt sich ein negativer Saldo in Höhe von 2,9 Mio. € (investive Einzahlungen von 3,8 Mio. € abzüglich der investiven Auszahlungen von 6,7 Mio. €). Darüber hinaus  werden 632 T€ für die planmäßigen Tilgungen der Kredite benötigt,

 

Die Haushaltssatzung 2014 sieht eine genehmigungspflichtige Aufnahme eines Investitionskredites über 2,5 Mio. € vor, der in den Folgejahren aus Fördermitteln und Kanalanschlussbeiträgen (außerplanmäßig) getilgt werden kann. 

 

Darüber hinaus sind voraussichtliche Mittelabflüsse aus der Übertragung investiver Haushaltsreste des Finanzhaushaltes 2013 in den Finanzhaushalt 2014 über ca. 1,8 Mio. € zu berücksichtigen (Schätzung per 30.09.2013). 

 

Die weiteren Anlagen zum Finanzhaushalt 2014 und der Stellenplan werden noch versandt und sind dann dem Haushaltsplan beizufügen.

 

Zu weiteren Erläuterungen wird auf den Haushaltsplan 2014 verwiesen.

 

Die Wirtschaftspläne 2014 der Stadtwerke Boizenburg/Elbe GmbH und der Boize-Kino GmbH werden zusammen mit dem Haushaltsplan 2014 an die Rechtsaufsicht des Landkreises gesandt (stehen derzeit noch aus).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Alternativen:

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

 

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:      

HH-Ansatz:             

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                      Unterschrift

 

Fachbereich I                         ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                        ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte   ............................................


Anlagen: