Betreff
Aufnahme in die Vorschlagsliste zur Schöffenwahl 2014 bis 2018
Vorlage
136/13/30
Art
Beschlussvorlage

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe stimmt der Vorschlagsliste (siehe Anlage) zur

Schöffenwahl für die Geschäftsjahre vom 01.01.2014 bis 31.12.2018 zu.


Sachdarstellung und Begründung:


Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe ist verpflichtet, die Vorschlagsliste zur

Schöffenwahl zu beraten und zu entscheiden. Für die Aufnahme in die Liste ist die Zu-

stimmung von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Stadtvertretung

erforderlich lt. § 36 Abs. 1 Satz 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) vom 09.05.1975.

Bei der Beratung und Entscheidung über die Schöffenvorschläge ist besonders darauf

zu achten, dass die Persönlichkeitsrechte oder sonstige schützenswerte Interessen der

Betroffenen nicht verletzt werden. Es ist daher stets zu prüfen, ob die Öffentlichkeit

ausgeschlossen werden soll lt. § 29 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes

Mecklenburg-Vorpommern vom 13.07.2011.

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

 

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:             

Sachkonto:      

HH-Ansatz:       

Verausgabt:      

Noch verfügbar:

Deckungsvorschlag:

     

     

     

     

 

 

 

 


Anlage: Vorschlagsliste zur Schöffenwahl für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018