Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt auf ihrer Sitzung am
12.09.2013 die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 75.000,00 € zur Planung des
Straßenbaues mit Regenwasserkanal für die Straße „Bretternhof“ im Haushaltsjahr
2013 bereitzustellen.
Sachdarstellung und Begründung:
Die Stadt Boizenburg/Elbe ist z.Z. dabei in der Straße Bretternhof den Schmutzwasserkanal (SW-Kanal) mit Pumpstation, Abwasserdruckrohrleitung und Hausanschlüssen zu bauen.
Vorgesehen war, dass nur im Bereich des SW-Kanals die Asphaltdecken geschnitten und wieder geschlossen werden. Bei den Bautätigkeiten wurde ersichtlich, dass die vorh. Schwarzdecke teilweise nur max. 3 cm stark ist, sowie der vorh. Gehweg keinen fachgerechten Unterbau besitzen. Der vorh. Belag bricht in größeren, die geschnittene Fahrbahn übergreifende Flächen, so dass die Schließung der Schwarzdecke größere Ausmaße annehmen wird.
Zusätzlich und nicht vorher geplant haben uns die Versorgungsbetriebe Elbe auf der Bauberatung am 23.07.2013 mitgeteilt, dass die gesamte Trinkwasserleitung mit Hausanschlüssen, sowie Stromleitungen im Bereich des gesamten Baufeldes wegen zahlreicher Schäden / Havarien erneuert werden müssen.
Die vorhandene Trinkwasserleitung (TW) ist eine AZ-Leitung.
Die mögliche und erforderliche Trasse für die TW-Leitung wurde auf der Bauberatung am 30.07.2013 festgelegt.
Als Folge davon wird in einem größeren Bereich die Oberfläche (OF) der Fahrbahn mehr beeinträchtigt als vorgesehen. Im zweiten Teilbereich kann die TW in dem vorh. Gehwegbereich verlegt werden. Der Gehweg wird durch die VBE wieder hergestellt, die Asphaltdecke wird von der Stadt mit Kostenbeteiligung der VBE hergestellt.
Um die Widerherstellung der Asphaltdecke kostenmäßig zu reduzieren, wird von der Verwaltung vorgeschlagen, die Decke nur in einer Stärke von 6 cm zu bauen. Dafür empfehlen wir, die Planungsleistung für den Straßenbau und den Regenwasserkanal noch in diesem Jahr zu beginnen.
Für die Einleitung des Regenwassers sind umfangreiche Untersuchungen nötig, da einzelne Grundstücksentwässerungen über die öffentliche Straße und andere private Grundstücke in die Boize abgeleitet werden und dies kein rechtlich haltbarer Zustand ist. Bestandsunterlagen liegen nicht vor. Zusätzlich wird Grunderwerb erforderlich, der erfahrungsgemäß einen längeren Zeitraum in Anspruch nimmt
Für die Straßenbauplanung Leistungsphase 1-4 (LP) Genehmigungsplanung mit Regenwasserhauptleitung, Hausanschlüssen und eventuell einem Regenwasserpumpwerk werden ca. 75.000,00 benötigt.
Haushaltsstellen: 5.4.1.00.000 – 09600...... ca. 48.000,00 €
5.3.8.00.000 – 09600 ca. 27.000,00 €
Die Deckung der Plansumme für Bretternhof kann aus der Haushaltstelle SW-Kanal Küsters Gärten erfolgen, da die Ausschreibung für diesen SW-Kanal aufgehoben wurde.
(s. Vorlage 083/13/30 befürwortet im ABSVD/006/2013 am 25.06.2013)
Alternativen
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle
Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: 5.4.1.00.000 und 5.3.8.00.000 Sachkonto: 09600...... und 09600........ Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: 5.3.8.00.000.-.09600210 Kanalbau Küsters Gärten |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: