Betreff
Durchführung der Abstimmung zur Namensgebung für das städtische Gebäude der ehemaligen August-Bebel-Schule
Vorlage
106/13/20
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Hautausschuss der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt, der am 04.07.2013 von der Stadtvertretung beschlossenen Bürgerbefragung zur Namensgebung für das städtische Gebäude der ehemaligen August-Bebel-Schule (Kirchplatz 6, 19252 Boizenburg/Elbe) folgende Namensvorschläge zugrunde zu legen:

 

1. Bürgerhaus

                2. …

                3. …

 

Die Bürgerbefragung wird gemeinsam mit der Bundestagswahl am 22.09.2013 in der Zeit von 8 bis 18 Uhr stattfinden. Das Abstimmungsgebiet bildet das Stadtgebiet und wird in Stimmbezirke entsprechend den Wahlbezirken der Bundestagswahl 2013 eingeteilt. Für jeden Stimmbezirk wird ein Abstimmungsvorstand gebildet, der aus dem jeweiligen für die Bundestagswahl 2013 gebildeten Wahlvorstand besteht.

 

An der Bürgerbefragung können alle Bürgerinnen und Bürger teilnehmen, die am 22.09.2013 das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach dem Melderegister ihre (Haupt)Wohnung in der Stadt Boizenburg/Elbe haben. Die Stimmabgabe erfolgt in den am 22.09.2013 vorbereiteten Wahllokalen sowie im Briefwahllokal, das ab 02.09.2013 im Kooperativen Bürgerbüro eingerichtet wird. Eine Briefabstimmung ist nicht zugelassen.

 


Sachdarstellung und Begründung:


Auf ihrer Sitzung am 04.07.2013 hat die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschlossen, eine Bürgerbefragung zur Namensgebung für das städtische Gebäude der ehemaligen August-Bebel-Schule (Kirchplatz 6, 19252 Boizenburg/Elbe) durchzuführen.

In diesem Zusammenhang wurde vereinbart, dass die Grundzüge der Vorbereitung und Durchführung der Bürgerbefragung im Hauptausschuss festgelegt werden.

 

Dem Hauptausschuss werden – auch mit Blick auf die gesetzlichen Regelungen zur Vorbereitung und Durchführung von Kommunalwahlen – folgende Festlegungen empfohlen:

 

-       Die Bürgerbefragung wird gemeinsam mit der Bundestagswahl am 22.09.2013 in der Zeit von 8 bis 18 Uhr stattfinden.

-       Das Abstimmungsgebiet bildet das Stadtgebiet und wird in Stimmbezirke entsprechend den Wahlbezirken der Bundestagswahl 2013 eingeteilt. Für jeden Stimmbezirk wird ein Abstimmungsvorstand gebildet, der aus dem jeweiligen für die Bundestagswahl 2013 gebildeten Wahlvorstand besteht.

-        Abstimmungsberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger, die am 22.09.2013 das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach dem Melderegister ihre (Haupt)Wohnung in der Stadt Boizenburg/Elbe haben (abweichend von den kommunalwahlrechtlichen Vorgaben wird auf eine Mindestdauer der Anmeldung als (Haupt)Wohnsitz verzichtet)

-       Die Abstimmungsberechtigten werden durch die Verwaltung über Presse, Aushänge und Internet hinsichtlich der Teilnahme an der Bürgerbefragung informiert. Gesonderte Benachrichtigungsschreiben an die Abstimmungsberechtigten werden nicht versandt.

-       Die Stimmabgabe erfolgt in den Wahllokalen sowie im Briefwahllokal. Zum Nachweis der Abstimmungsberechtigung genügt die Vorlage eines gültigen Personalausweises. Eine Briefabstimmung ist nicht zugelassen.

-       Über das Ergebnis der Bürgerbefragung informiert die Verwaltung unverzüglich nach dessen Feststellung die Öffentlichkeit mittels Presse, Aushang und Internet.

 

Die der Bürgerbefragung zugrunde liegenden Namensvorschläge für das ehemalige Gebäude der August-Bebel-Schule wird der Hauptausschuss auf seiner Sitzung am 19.08.2013 festlegen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

 

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich    

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:         

Sachkonto:      

HH-Ansatz:             

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

     

     

     

     

 


Anlagen: Entwurf des Stimmzettels