Betreff
Aufwandsentschädigung für die Mitglieder der Wahlorgane (Bundestagswahl, ggf. Bürgerentscheid 2013)
Vorlage
093/13/20
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt zur Durchführung der Bundestagswahl und ggf. des Bürgerentscheids 2013 eine Aufwandsentschädigung in Höhe von je 25 Euro am Wahltag für die Mitglieder der Wahl-/ Abstimmungsvorstände und ggf. pro Sitzung für die Mitglieder des Abstimmungsausschusses.

 





















Sachdarstellung und Begründung:

 

Am 22. September 2013 finden die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag und ggf. der Bürgerentscheid zur Namensgebung für das städtische Gebäude der ehemaligen August-Bebel-Schule statt. In der Stadt Boizenburg/Elbe werden 12 Wahl- bzw. Abstimmungsbezirke und ein Briefwahlvorstand eingerichtet, die mit jeweils sechs Wahlhelferinnen und Wahlhelfern besetzt werden.

 

Gemäß § 10 Abs. 2 der Bundeswahlordnung (BWO) kann den Mitgliedern der Wahlorgane eine Aufwandsentschädigung in Höhe von je 21 Euro für den Wahltag gewährt werden. Darüber hinaus erhalten die Mitglieder der Wahlorgane, wenn sie außerhalb ihres Wahlbezirkes tätig werden, Ersatz ihrer notwendigen Fahrtkosten in entsprechender Anwendung des Bundesreisekostenrechts.

 

Die Stadtvertretung kann in eigener Verantwortung für die Mitglieder der Wahlorgane eine höhere Aufwandsentschädigung beschließen. In Anlehnung an die Wahlen in den vergangenen Jahren wird eine Aufwandsentschädigung von 25 Euro vorgeschlagen.

 

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der Stadt Boizenburg/Elbe eine erhöhte Aufwandsentschädigung von 25 Euro nicht im vollen Umfang vom Bund erstattet wird, sondern lediglich 21 Euro nach § 10 Abs. 2 BWO.

 

Der 21 Euro übersteigende Betrag ist von der Stadt Boizenburg/Elbe zu tragen und kostet für alle städtischen Wahl-/ Abstimmungsvorstände voraussichtlich 312 Euro.

Kosten eventueller Sitzungen des Abstimmungsausschusses für den Bürgerentscheid werden vom Bund nicht erstattet und sind in voller Höhe von der Stadt Boizenburg/Elbe zu tragen.

 

Alternative:

 

Als Aufwandsentschädigung wird den Mitgliedern der Wahlorgane der von der Bundes-wahlordnung vorgeschriebene Betrag von 21 Euro gezahlt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

 

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:     12100000 (Statistik und Wahlen)

Sachkonto:  50190000     

HH-Ansatz:         2.300,00 Euro    

Verausgabt:            0,00 Euro 

Noch verfügbar:  2.300.00 Euro    

Deckungsvorschlag:

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                 Unterschrift

 

Fachbereich I                                  ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                          ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte          ............................................