Betreff
Durchführung eines Bürgerentscheids zur Namensgebung für das städtische Gebäude der ehemaligen August-Bebel-Schule
Vorlage
090/13/20
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt, einen Bürgerentscheid gemäß
§ 20 Kommunalverfassung des Landes M-V (KV M-V) i.V.m. §§ 17 f. Durchführungsverordnung zur Kommunalverfassung (KV-DVO) durchzuführen, bei dem die Frage zu beantworten ist: „Soll das städtische Gebäude der ehemaligen August-Bebel-Schule (Kirchplatz 6, 19252 Boizenburg/Elbe) zukünftig den Namen „Bürgerhaus“ tragen?“

Bei dieser Namensgebung handelt es sich um eine wichtige Entscheidung im eigenen Wirkungskreis.

 

Zum Abstimmungsleiter wird Herr Harald Jäschke und zur stellvertretenden Abstimmungsleiterin wird Frau Sandy Mandlik bestellt. Der Abstimmungsausschuss besteht aus dem für die Kommunalwahl 2009 gebildeten Gemeindewahlausschuss.

 

Der Bürgerentscheid wird gemeinsam mit der Bundestagswahl am 22.09.2013 in der Zeit von 8 bis 18 Uhr stattfinden. Das Abstimmungsgebiet bildet das Stadtgebiet und wird in Stimmbezirke entsprechend den Wahlbezirken der Bundestagswahl 2013 eingeteilt. Für jeden Stimmbezirk wird ein Abstimmungsvorstand gebildet, der aus dem jeweiligen für die Bundestagswahl 2013 gebildeten Wahlvorstand besteht. Neben der Abstimmung in den Abstimmungsräumen bzw. Wahllokalen wird im Rahmen des Bürgerentscheids auch eine Briefabstimmung zugelassen.

 

Durch die Namensgebung selbst entstehen keine Kosten, mit Ausnahme von eventuellen Namenszügen am Gebäude. Die Deckung erfolgt in diesem Fall durch den zusätzlichen Eigenanteil der Stadt an den Sanierungskosten.


Sachdarstellung und Begründung:

 

Wichtige Entscheidungen in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises können statt durch Beschluss der Stadtvertretung durch die Bürgerinnen und Bürger (ab Vollendung des 16. Lebensjahres) im Wege eines Bürgerentscheids selbst getroffen werden (§ 20 KV M-V).

 

Bei der Namensgebung für das städtische Gebäude der ehemaligen August-Bebel-Schule kann es sich um eine wichtige Selbstverwaltungsangelegenheit handeln. In dem Gebäude der ehemaligen August-Bebel-Schule werden zukünftig ein Teil der Stadtverwaltung (einschl. Bürgerbüro) und eine öffentliche Toilette untergebracht werden. Mit diesem zentralen Anlaufpunkt sollen sich die Bürgerinnen und Bürger identifizieren können. Da bereits das Verwaltungsgebäude (Kirchplatz 1) historisch bedingt die Bezeichnung „Stadthaus“ trägt, wird empfohlen, dass das Gebäude der ehemaligen August-Bebel-Schule ebenfalls einen Namen erhält. Im Rahmen der politischen Diskussion wurde der Name „Bürgerhaus“ vorgeschlagen.

 

Durch eine Namensgebung für das städtische Gebäude der ehemaligen August-Bebel-Schule entstehen der Stadt Boizenburg/Elbe – mit Ausnahme von eventuellen Namenszügen am Gebäude – keine Kosten. Sofern in Anlehnung an das Stadthaus Namenszüge am Gebäude angebracht werden sollen, sind derzeit mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von ca. 2.000 Euro brutto zu rechnen. Die Deckung erfolgt in diesem Fall durch den zusätzlichen Eigenanteil der Stadt an den Sanierungskosten.

 

Die Stadtvertretung kann nach § 20 Abs.3 KV M-V im Benehmen mit der Rechtsaufsichtsbehörde mit der Mehrheit aller Mitglieder die Durchführung eines Bürgerentscheides beschließen (Vertreterbegehren). Der Beschluss muss die zu entscheidende Frage enthalten und den Zeitpunkt des Bürgerentscheids bestimmen.

 

Nach Auffassung der Rechtsaufsichtsbehörde ist es fraglich, ob es sich bei der Namensgebung für das städtische Gebäude um eine wichtige Entscheidung handelt. Insofern wird auf die diesseitige Stellungnahme vom 25.06.2013 (vgl. Anlage) verwiesen. Danach wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt das Benehmen der Rechtsaufsichtsbehörde für die Durchführung eines Bürgerentscheids nicht erteilt.

 


Alternativen:

 

Statt eines förmlichen Bürgerentscheides im Sinne von § 20 KV M-V wird am 22.09.2013 oder zu einem anderen Zeitpunkt eine Bürgerbefragung durchgeführt. Hier könnten mehrere Namensvorschläge zur Abstimmung gestellt werden.

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

 

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich     ca. 2.000,00 Euro

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:          62300000 (städtebauliches

                                           Sondervermögen)

Sachkonto:    01923000   

HH-Ansatz:             

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                 Unterschrift

 

Fachbereich I                                  ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                          ...........................................

 

Gleichstellungsbeauftragte          ............................................

 

 

Anlagen:

 

Stellungnahme der Rechtsaufsichtsbehörde vom 25.06.2013