Betreff
1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentlichen Einrichtungen der Abwasserbeseitigung - Abwassersatzung - der Stadt Boizenburg/Elbe
Vorlage
082/13/30
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt auf ihrer Sitzung am 20.06.2013 die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentlichen Einrichtungen der Abwasserbeseitigung - Abwassersatzung - der Stadt Boizenburg/Elbe

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

Im Zusammenhang mit festgestellten Überschreitungen der Einleitwerte in die öffentliche Abwasseranlage erfolge die Überprüfung in wie weit es sich dabei um Ordnungswidrigkeiten handelt. In § 19 der Abwassersatzung sind die Tatbestände für Ordnungswidrigkeiten geregelt Jedoch stellt die Überschreitung der in § 5 Abs. 6 festgelegten Grenzwerte für Beschaffenheit und Inhaltsstoffe des Schmutzwassers bisher keine Ordnungswidrigkeit dar. Aus diesem Grund bestellt hier Handlungsbedarf zur Satzungsänderung.

 

Alternativen:

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

 

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:      

HH-Ansatz:             

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                 Unterschrift

 

Fachbereich I                                  ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                      ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte          ............................................


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:

 

Auf Grund

- des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777),

- der §§ 1, 2, 4, 6, 7, 9 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Mecklenburg- Vorpommern (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V 2005 S. 146), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777, 833)

- der §§ 40, 41, 42 und 143 des Wassergesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG M-V) in der Fassung vom 30.November 1992 (GVOBl. M-V S. 699, zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 759, 765)

wird nach Beschluss der Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe vom 20.06.2013 die folgende Satzung erlassen:

 

Artikel 1

Änderung der Abwassersatzung

 

Die Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentlichen Einrichtungen der Abwasserbeseitigung – Abwassersatzung - der Stadt Boizenburg/Elbe vom 20.05.2008, bekannt gemacht am 29.05.2008 im Elbe Express wird wie folgt geändert:

 

1. § 19 Abs. 1 (5) erhält die folgende Fassung:

 

„5.       Paragraph 5 Abs. 4, 5, 6 und 7

            Wer Abwasser über die zugelassene Menge hinaus einleitet oder bei der Beschaffenheit und den Inhaltstoffen des Schmutzwassers die Grenzwerte oder Frachtbegrenzungen nicht einhält oder das Abwasser zur Einhaltung der Grenzwerte verdünnt.“

 

 

Artikel 2

Inkrafttreten

 

Die Satzung tritt an Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Boizenburg, den

 

 

 

Jäschke

Bürgermeister