Beschlussvorschlag:
Die
Stadtvertretung beschließt auf ihrer Sitzung am 20.06.2013 die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die
Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentlichen
Einrichtungen der Abwasserbeseitigung - Abwassersatzung - der Stadt
Boizenburg/Elbe
Sachdarstellung und Begründung:
Im Zusammenhang mit festgestellten Überschreitungen der Einleitwerte in die öffentliche Abwasseranlage erfolge die Überprüfung in wie weit es sich dabei um Ordnungswidrigkeiten handelt. In § 19 der Abwassersatzung sind die Tatbestände für Ordnungswidrigkeiten geregelt Jedoch stellt die Überschreitung der in § 5 Abs. 6 festgelegten Grenzwerte für Beschaffenheit und Inhaltsstoffe des Schmutzwassers bisher keine Ordnungswidrigkeit dar. Aus diesem Grund bestellt hier Handlungsbedarf zur Satzungsänderung.
Alternativen:
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle
Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen:
Auf Grund
- des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-
Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBl.
M-V 2011, S. 777),
- der §§ 1, 2, 4, 6, 7, 9 des Kommunalabgabengesetzes für das Land
Mecklenburg- Vorpommern (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.
April 2005 (GVOBl. M-V 2005 S. 146), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.
Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777, 833)
- der §§ 40, 41, 42 und 143 des Wassergesetzes des Landes
Mecklenburg-Vorpommern (LWaG M-V) in der Fassung vom 30.November 1992 (GVOBl.
M-V S. 699, zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 759,
765)
wird nach Beschluss der Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe vom
20.06.2013 die folgende Satzung erlassen:
Artikel 1
Änderung der Abwassersatzung
Die Satzung über
die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentlichen
Einrichtungen der Abwasserbeseitigung – Abwassersatzung - der Stadt
Boizenburg/Elbe vom 20.05.2008, bekannt gemacht am 29.05.2008 im Elbe Express
wird wie folgt geändert:
1. § 19 Abs. 1 (5) erhält die folgende Fassung:
„5. Paragraph 5 Abs. 4, 5, 6 und 7
Wer Abwasser über die zugelassene
Menge hinaus einleitet oder bei der Beschaffenheit und den Inhaltstoffen des
Schmutzwassers die Grenzwerte oder Frachtbegrenzungen nicht einhält oder das
Abwasser zur Einhaltung der Grenzwerte verdünnt.“
Artikel 2
Inkrafttreten
Die Satzung tritt an Tag nach ihrer Bekanntmachung
in Kraft.
Boizenburg, den
Jäschke
Bürgermeister