Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe gibt zum Entwurf eines
Gesetzes über das Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe M-V und zur Änderung
weiterer Gesetze folgende Stellungnahme ab:
- Es wird die Einbeziehung der Eigentümer
der Flächen in den Suchräumen für die beabsichtigte Festsetzung als Kern-
oder Pflegezone und Berücksichtigung ihrer Stellungnahmen VOR Erlass der
Rechtsverordnung der obersten Naturschutzbehörde gefordert.
- Das vorgelegte Kartenmaterial ist nicht
geeignet, eine korrekte Abgrenzung von Grundstücken zu erkennen.
- Was ist der Inhalt der in § 4 genannten
„Fachpläne“ ?
- Zu § 6 Abs. 1 :
- Eine generelle
Einschränkung der Anbauverbote über die Bestimmungen der Landesbauordnung
M-V hinaus wird abgelehnt.
- Ein generelles Verbot
von Grundwasserabsenkung verhindert Baumaßnahmen, wie z.B.
Schmutzwasserkanal-Herstellung. Gerade diese Baumaßnahme begünstigt aber
die bessere Entwicklung der schutzwürdigen Landschaft.
- Zu § 6 Abs. 2:
- Die Feuerwehren der
Stadt Boizenburg/Elbe haben die Aufgabe Menschleben und deren Gut zu
schützen, erhalten und zu retten. Weiterhin werden sie in
Katastrophenfällen im Auftrag des Landkreises Ludwigslust-Parchim tätig.
Für diese Aufgaben sind regelmäßige Ausbildung und Übungen erforderlich;
auch am und im Wasser. Die entsprechenden Zuwegungen müssen in der Breite und Höhe (Lichtraumprofil) sowie Befahrbarkeit unterhalten werden.
- Die Regulierung des
Angelrechts durch Allgemeinverfügung des Biosphärenreservatsamtes
schließt eine Beteiligung aller Betroffenen aus; dies wird abgelehnt. Die
Interessen der Angler sind über ihre jeweiligen Vertretungen zu
berücksichtigen.
- Zu § 6 Abs. 3: Da mit dem Gesetz noch
nicht entschieden ist, welche Flächen sich in der Kernzone befinden, wird
hier vorausschauend ebenfalls gegen den Eingriff in die Rechte auf Nutzung
bzw. Einnahmen aus Nutzung Stellung bezogen.
- Wer ist die zuständige Naturschutzbehörde
für die in § 7 abzustimmenden bzw. zu genehmigenden zulässigen Handlungen
/ Ausnahmen ?
- Wer definiert die „guter fachlicher
Praxis entsprechende Landwirtschaft“ ?
- Zu § 1 Abs. 4: Was bereits vorhanden
ist, braucht nicht neu entwickelt zu werden. Zu den
Hochwasserschutzsystemen muss es explizite Festlegungen geben.
Erforderliche Maßnahmen des Hochwasserschutzes dürfen nicht durch die
Biosphärenreservatsverwaltung bestimmt werden können; einschließlich
Gehölz-Management im Elbvorland.
- § 7 –Zulässige Handlungen
muss um folgenden Punkt erweitert
werden:
Sämtliche Trassen der
Energieversorgungs- und Kommunikationsunternehmen haben für die entsprechenden
Unternehmen frei zugänglich zu sein. Alle –nach Maßgabe der jeweiligen
Unternehmen notwendige- Arbeiten zur Wartung, Pflege, Reparatur und Erneuerung
der vorhandenen Anlangen sind vorbehaltlos und antragslos durch das
Biosphärenreservatsamt zu dulden.
- Ein freier Zugang zum Elbufer für alle
Bürgerinnen und Bürger ist notwendig.
Sachdarstellung und Begründung:
Das Ministerium Für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz M-V hat mit Schreiben vom 11.04.2013 die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf eines Gesetzes über das Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe M-V angekündigt.
Der Gesetzesentwurf wird voraussichtlich im Zeitraum vom 13.05.2013 bis 13.06.2013 ausgelegt; auch in der Stadtverwaltung. Stellungnahmen mit Anregungen und Bedenken können bis zum 28.06.2013 an das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz M-V gesendet werden.
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt über das Ministerium, wird durch die Stadtverwaltung jedoch in Form von weiteren Hinweisen darauf unterstützt.
In § 6 des Gesetzentwurfes sind umfangreiche Verbote formuliert, in § 7 die davon unberührten erlaubten Handlungen. Es ist schwer einschätzbar, ob die erlaubten Handlungen alle zukünftig notwendigen öffentlichen Maßnahmen und die von der Stadtvertretung gewünschten privaten Aktivitäten umfasst.
Der Beschlusstext wurde auf Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Tourismus, Umwelt, Ordnung und Sicherheit in der Beratung am 08.05.2013 ergänzt.
Alternativen:
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle
Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt:
Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich
I ............................................
(Finanzen und Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen:
- Entwurf eines Gesetzes über das Biosphärenreservat Elbe M-V
- Begründung zum Entwurf