Betreff
Entwurf eines Gesetzes über das Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe M-V (Biosphärenreservat Elbe-Gesetz-BRElbeG M-V) hier: Stellungnahme im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung
Vorlage
066/13/30/2
Art
Ergänzungsvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe gibt zum Entwurf eines Gesetzes über das Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe M-V und zur Änderung weiterer Gesetze folgende Stellungnahme ab:

  • Es wird die Einbeziehung der Eigentümer der Flächen in den Suchräumen für die beabsichtigte Festsetzung als Kern- oder Pflegezone und Berücksichtigung ihrer Stellungnahmen VOR Erlass der Rechtsverordnung der obersten Naturschutzbehörde gefordert.
  • Das vorgelegte Kartenmaterial ist nicht geeignet, eine korrekte Abgrenzung von Grundstücken zu erkennen.
  • Was ist der Inhalt der in § 4 genannten „Fachpläne“ ?
  • Zu § 6 Abs. 1 :
    • Eine generelle Einschränkung der Anbauverbote über die Bestimmungen der Landesbauordnung M-V hinaus wird abgelehnt.
    • Ein generelles Verbot von Grundwasserabsenkung verhindert Baumaßnahmen, wie z.B. Schmutzwasserkanal-Herstellung. Gerade diese Baumaßnahme begünstigt aber die bessere Entwicklung der schutzwürdigen Landschaft.
  • Zu § 6 Abs. 2:
    • Die Feuerwehren der Stadt Boizenburg/Elbe haben die Aufgabe Menschleben und deren Gut zu schützen, erhalten und zu retten. Weiterhin werden sie in Katastrophenfällen im Auftrag des Landkreises Ludwigslust-Parchim tätig. Für diese Aufgaben sind regelmäßige Ausbildung und Übungen erforderlich; auch am und im Wasser. Die entsprechenden Zuwegungen müssen  in der Breite und Höhe (Lichtraumprofil)  sowie Befahrbarkeit unterhalten werden.
    • Die Regulierung des Angelrechts durch Allgemeinverfügung des Biosphärenreservatsamtes schließt eine Beteiligung aller Betroffenen aus; dies wird abgelehnt. Die Interessen der Angler sind über ihre jeweiligen Vertretungen zu berücksichtigen.
  • Zu § 6 Abs. 3: Da mit dem Gesetz noch nicht entschieden ist, welche Flächen sich in der Kernzone befinden, wird hier vorausschauend ebenfalls gegen den Eingriff in die Rechte auf Nutzung bzw. Einnahmen aus Nutzung Stellung bezogen.
  • Wer ist die zuständige Naturschutzbehörde für die in § 7 abzustimmenden bzw. zu genehmigenden zulässigen Handlungen / Ausnahmen ?
  • Wer definiert die „guter fachlicher Praxis entsprechende Landwirtschaft“ ?
  • Zu § 1 Abs. 4: Was bereits vorhanden ist, braucht nicht neu entwickelt zu werden. Zu den Hochwasserschutzsystemen muss es explizite Festlegungen geben. Erforderliche Maßnahmen des Hochwasserschutzes dürfen nicht durch die Biosphärenreservatsverwaltung bestimmt werden können; einschließlich Gehölz-Management im Elbvorland.
  • § 7 –Zulässige Handlungen

muss um folgenden Punkt erweitert werden:

Sämtliche Trassen der Energieversorgungs- und Kommunikationsunternehmen haben für die entsprechenden Unternehmen frei zugänglich zu sein. Alle –nach Maßgabe der jeweiligen Unternehmen notwendige- Arbeiten zur Wartung, Pflege, Reparatur und Erneuerung der vorhandenen Anlangen sind vorbehaltlos und antragslos durch das Biosphärenreservatsamt zu dulden.

  • Ein freier Zugang zum Elbufer für alle Bürgerinnen und Bürger ist notwendig.

 


Sachdarstellung und Begründung:

Das Ministerium Für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz M-V hat mit Schreiben vom 11.04.2013 die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf eines Gesetzes über das Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe M-V angekündigt.

Der Gesetzesentwurf wird voraussichtlich im Zeitraum vom 13.05.2013 bis 13.06.2013 ausgelegt; auch in der Stadtverwaltung. Stellungnahmen mit Anregungen und Bedenken können bis zum 28.06.2013 an das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz M-V gesendet werden.

 

Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt über das Ministerium, wird durch die Stadtverwaltung jedoch in Form von weiteren Hinweisen darauf unterstützt.

 

In § 6 des Gesetzentwurfes sind umfangreiche Verbote formuliert, in § 7 die davon unberührten erlaubten Handlungen. Es ist schwer einschätzbar, ob die erlaubten Handlungen alle zukünftig notwendigen öffentlichen Maßnahmen und die von der Stadtvertretung gewünschten privaten Aktivitäten umfasst.

Der Beschlusstext wurde auf Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Tourismus, Umwelt, Ordnung und Sicherheit in der Beratung am 08.05.2013 ergänzt.

 

 

Alternativen:

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

 

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:      

HH-Ansatz:             

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                      Unterschrift

 

Fachbereich I                         ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                        ............................................

Gleichstellungsbeauftragte   ............................................


Anlagen:

  • Entwurf eines Gesetzes über das Biosphärenreservat Elbe M-V
  • Begründung zum Entwurf