Betreff
Maßnahmen zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners
Vorlage
067/13/30
Art
Berichtsvorlage

Beschlussvorschlag:

 


Sachdarstellung und Begründung:

Der Eichenprozessionsspinner (EPS) ist ein Schmetterling, dessen Raupen kleine Brennhaare ausbilden. Diese Brennhaare enthalten ein Nesselgift und können auf der Haut des Menschen stark juckende Rötungen, in den Atemwegen asthmatische Symptome und Husten sowie in den Augen schmerzhafte Entzündungen hervorrufen. In seltenen Fällen kann ein allergischer Schock ausgelöst werden. Alle Symptome verstärken sich bei wiederholtem Kontakt.

 

Aus den Erfahrungen des Nachbarlandes Brandenburg und in Auswertung der Befallsräume in Mecklenburg-Vorpommern in 2012 hat der Landkreis Ludwigslust-Parchim zur Abwehr gesundheitlicher Gefahren durch den (EPS) mit Datum vom 16.04.2013 eine Ordnungsverfügung erlassen. In ihr wird formuliert, wie eine Bekämpfung des ESP erfolgen soll: Es ist vorgesehen ab dem 06.05.2013 mit Hubschraubern aviochemische Mittel zu versprühen. Die Auswahl dieses Verfahrens erfolgte nach gründlicher Abwägung aller möglichen Maßnahmen, insbesondere unter Berücksichtigung des Zeitfensters, innerhalb dessen eine Bekämpfung erfolgreich sein kann. Als Mittel werden die seit Jahrzehnten erfolgreich verwendeten und geprüften Mittel KARATE und DIPEL ES eingesetzt. Dabei wird KARATE außerhalb von Ortschaften über landwirtschaftlichen und Forstflächen versprüht. DIPEL  ES ist in seiner Wirkung schwächer und soll über Eichengruppen und Einzelbäumen in Ortschaften versprüht werden. Der Kern der Stadt Boizenburg/Elbe selbst ist voraussichtlich nicht von den Bekämpfungsmaßnahmen mit Hubschraubern betroffen; jedoch die Ortsteile und an das Amt Boizenburg-Land angrenzende Flächen können einbezogen werden.

Die Bekämpfung soll in der Zeit vom 06.05.2013 bis 15.06.2013 erfolgen. Während der Bekämpfungsmaßnahmen sollen sich Menschen und Fluchttiere (Pferde, Schafe) nicht direkt unter dem Wirkungskreis des Hubschraubers befinden. Weitere Informationen befinden sich in den anliegenden Dokumenten.

Die Informationen werden über die örtliche Presse und das Stadtportal veröffentlicht.

Ansprechpartner in der Sache ist der Landkreis Ludwigslust-Parchim: www.kreis-swm.de und der Tel.-Nr.: 03874 624 2399.

 

Bisher nicht endgültig geklärt ist die Finanzierung der Maßnahme. Das Land M-V hat bisher nur der Finanzierung für landeseigene Liegenschaften zugestimmt; hier fordern die Landräte zur Zeit Unterstützung für Kreise und Kommunen ein. 

 

Weiterhin liegt bisher keine Genehmigung der zuständigen Luftverkehrsbehörde für Niedrigflüge von Hubschraubern über bewohnte Orte vor.

 

Trotz dieser Hindernisse wird die vorliegende Information vorgenommen, da im positiven Zustimmungsfall keine Zeit mehr für rechtzeitige Information vorhanden ist.

 

 

 

 

Alternativen:

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

 

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:      

HH-Ansatz:             

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                      Unterschrift

 

Fachbereich I                         ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                        ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte   ............................................


Anlagen:

  • Ordnungsverfügung zur Abwehr gesundheitlicher Gefahren durch den EPS
  • Bürgerinformation über die Abwehr von gesundheitlichen Gefahren durch den EPS eingesetzten Biozide im Landkreis LWL-PCH