Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss der Stadt Boizenburg/Elbe gibt zum Entwurf eines
Gesetzes über das Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe M-V und zur Änderung
weiterer Gesetze folgende Stellungnahme ab:
- Es wird die Einbeziehung der Eigentümer
der Flächen in den Suchräumen für die beabsichtigte Festsetzung als Kern-
oder Pflegezone und Berücksichtigung ihrer Stellungnahmen VOR Erlass der
Rechtsverordnung der obersten Naturschutzbehörde gefordert.
- Das vorgelegte Kartenmaterial ist nicht
geeignet, eine korrekte Abgrenzung von Grundstücken zu erkennen.
- Was ist der Inhalt der in § 4 genannten
„Fachpläne“ ?
- Zu § 6 Abs. 1 :
- Eine generelle
Einschränkung der Anbauverbote über die Bestimmungen der Landesbauordnung
M-V hinaus wird abgelehnt.
- Ein generelles Verbot
von Grundwasserabsenkung verhindert Baumaßnahmen, wie z.B.
Schmutzwasserkanal-Herstellung. Gerade diese Baumaßnahme begünstigt aber
die bessere Entwicklung der schutzwürdigen Landschaft.
- Zu § 6 Abs. 2:
- Die Feuerwehren der
Stadt Boizenburg/Elbe haben die Aufgabe Menschleben und deren Gut zu
schützen, erhalten und zu retten. Weiterhin werden sie in Katastrophenfällen
im Auftrag des Landkreises Ludwigslust-Parchim tätig. Für diese Aufgaben
sind regelmäßige Ausbildung und Übungen erforderlich; auch am und im
Wasser. Die entsprechenden Zuwegungen müssen in der Breite und Höhe
(Lichtraumprofil) sowie Befahrbarkeit
unterhalten werden.
- Die Regulierung des
Angelrechts durch Allgemeinverfügung des Biosphärenreservatsamtes
schließt eine Beteiligung aller Betroffenen aus; dies wird abgelehnt. Die
Interessen der Angler sind über ihre jeweiligen Vertretungen zu
berücksichtigen.
- Zu § 6 Abs. 3: Da mit dem Gesetz noch
nicht entschieden ist, welche Flächen sich in der Kernzone befinden, wird
hier vorausschauend ebenfalls gegen den Eingriff in die Rechte auf Nutzung
bzw. Einnahmen aus Nutzung Stellung bezogen.
- Wer ist die zuständige
Naturschutzbehörde für die in § 7 abzustimmenden bzw. zu genehmigenden
zulässigen Handlungen / Ausnahmen ?
- Wer definiert die „guter fachlicher
Praxis entsprechende Landwirtschaft“ ?
Sachdarstellung und Begründung:
Das Ministerium Für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz M-V hat mit Schreiben vom 11.04.2013 die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf eines Gesetzes über das Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe M-V angekündigt.
Der Gesetzesentwurf wird voraussichtlich im Zeitraum vom 13.05.2013 bis 13.06.2013 ausgelegt; auch in der Stadtverwaltung. Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt über das Ministerium, wird durch die Stadtverwaltung jedoch in Form von weiteren Hinweisen darauf unterstützt.
In § 6 des Gesetzentwurfes sind umfangreiche Verbote formuliert, in § 7 die davon unberührten erlaubten Handlungen. Es ist schwer einschätzbar, ob die erlaubten Handlungen alle zukünftig notwendigen öffentlichen Maßnahmen und die von der Stadtvertretung gewünschten privaten Aktivitäten umfasst.
Der Beschlusstext stellt einen Vorschlag für die Stellungnahme dar und kann ggf. ergänzt werden.
Alternativen:
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle
Auswirkungen
|
Folgekosten
|
Betrag
|
Produkt.: Sachkonto: Verausgabt:
Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich
I ............................................
(Finanzen und Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen:
- Entwurf eines Gesetzes über das Biosphärenreservat Elbe M-V
- Begründung zum Entwurf