Beschlussvorschlag:
Die
Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt gem. § 14 Baugesetzbuch
eine Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des
Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr.24 für den Bereich „westlich
Stadtpark, nördlich der Hamburger Straße“.
Dieser
Beschluss ist öffentlich bekannt zu machen.
Sachdarstellung und Begründung:
Da der Bebauungsplan Nr. 24 erst Bindungswirkung ab seiner Rechtskraft entfaltet, besteht die Gefahr, dass die Bauaufsichtsbehörde auch solche Vorhaben zwischenzeitlich zulassen muss, die im Widerspruch zu den städtebaulichen Zielen des Bebauungsplanes stehen. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber der Bauaufsichtsbehörde ein Sicherungsinstrument für die Bauleitplanung an die Hand gegeben. Es ist nicht ins Ermessen der Bauaufsichtsbehörde, sondern der Gemeinde gestellt. Mit der Veränderungssperre, die von der Gemeinde als Satzung beschlossen wird, besteht für den künftigen räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes ein generelles Veränderungsverbot. Dies gilt insbesondere für eine bauliche Nutzung der Grundstücke. Die Bauaufsichtsbehörde ist verpflichtet, Bauanträge und Anträge auf Vorbescheid auf Grundlage der Veränderungssperre zurückzuweisen. Grundsätzlich gilt die Veränderungssperre 2 Jahre. Sie kann um ein Jahr verlängert werden. Sie tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald der Bebauungsplan rechtsverbindlich ist. Sie ist vor Fristablauf außer Kraft zu setzen, wenn ihre Voraussetzungen weggefallen sind.
Alternativen:
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle
Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch
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Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen
und Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: