Betreff
Bericht nach § 34 Abs.1 S.2 KV M-V (über-/außerplanmäßige Ausgaben, städtebauliche Verträge 2012)
Vorlage
034/13/20
Art
Berichtsvorlage

Bericht:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe nimmt den Bericht des Bürgermeisters nach
§ 34 Abs.1 S.2 KV M-V hinsichtlich der über- und außerplanmäßigen Ausgaben sowie städtebaulicher Verträge aus dem Jahre 2012 zur Kenntnis.

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

Gemäß § 34 Abs.1 S.2 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) unterrichtet der Bürgermeister die Stadtvertretung mindestens halbjährlich über die Entscheidungen, die er nach § 22 Abs.4 und Abs.5 KV M-V getroffen hat. Hierbei handelt es um Entscheidungen, die dem Bürgermeister nach der Hauptsatzung bis zu bestimmten Wertgrenzen übertragen sind sowie um Entscheidungen des Bürgermeisters, soweit Aufgaben der obersten Dienstbehörde übertragen sind.

 

Nach § 9 Abs.2 der Hauptsatzung vom 02.04.2012 entscheidet der Bürgermeister u.a. über über- und außerplanmäßige Ausgaben bis zu einer Wertgrenze von 2.999,99 Euro je Ausgabenfall und über den Abschluss städtebaulicher Verträge (insbes. Erschließungs- und Durchführungsverträge) bis zu einer Wertgrenze von 12.999,99 Euro.

 

Die im Jahre 2012 vom Bürgermeister verfügten über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind der Anlage zu entnehmen. Städtebauliche Verträge unterhalb der Wertgrenze von § 7 Abs.3 Nr.5 der Hauptsatzung vom 02.04.2012 sind nicht geschlossen worden.

 


Anlage:

 

Übersicht über die über- und außerplanmäßigen Ausgaben 2012