Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2013
Vorlage
022/13/10
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2013.

 

Die Deckung des geplanten Jahresfehlbetrages 2013 in Höhe von 648 T€ erfolgt durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage, da der Fehlbetrag im Wesentlichen durch planmäßige Abschreibungen aus Anlagevermögen entstanden ist.  

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

Der Ergebnishaushalt 2013 der Stadt Boizenburg/Elbe enthält geplante Gesamterträge in Höhe von 13,7 Mio. €, davon entfallen 13,2 Mio. € auf laufende Erträge aus Verwaltungstätigkeit sowie 491 T€ auf Zinserträge und sonstige Finanzerträge. Die Summe der ordentlichen Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2013 beträgt 14,3 Mio. €, von denen 14,0 Mio. € auf laufende Aufwendungen aus Verwaltungstätigkeit und 262 T€ auf Zinsaufwendungen entfallen.

 

Damit ist für die Stadt Boizenburg/Elbe im Ergebnishaushalt 2013 ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 648 T€ zu verzeichnen, der sich aus dem negativen Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 877 T€ und dem positiven Finanzergebnis von 229 T€ zusammensetzt.

 

Da der ausgewiesene Jahresfehlbetrag des Ergebnishaushaltes 2013 im Wesentlichen durch planmäßige Abschreibungen auf Anlagevermögen (1,7 Mio. €) abzüglich der Auflösungen aus Sonderposten (1,1 Mio. €) beeinflusst wird, erfolgt ein Haushaltsausgleich gemäß § 18 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung Mecklenburg-Vorpommern durch Entnahme aus der Kapitalrücklage mit einem Betrag von 648 T€. Diese Entnahme muss von der Stadtvertretung beschlossen werden.

 

Im Finanzhaushalt 2013 der Stadt Boizenburg/Elbe sind ordentliche Ein- und Auszahlungen mit einem negativen Saldo in Höhe von 356 T€ geplant. Aus der investiven Tätigkeit 2013 ergibt sich ein negativer Saldo in Höhe von 276 T€ (investive Einzahlungen von 3,3 Mio. € abzüglich der investiven Auszahlungen von 3,6 Mio. €). Weiterhin werden 581 T€ für die planmäßigen Tilgungen der Kredite benötigt, so dass insgesamt im Haushaltsjahr 2013 ca. 1,2 Mio. € liquide Mittel benötigt werden. Diese stehen aus dem Vorjahr zur Verfügung.

 

Darüber hinaus sind Mittelabflüsse aus der Übertragung investiver Haushaltsreste des Finanzhaushaltes 2012 in den Finanzhaushalt 2013 über ca. 1,7 Mio. € zu berücksichtigen. 

 

Die Anlagen zum Finanzhaushalt 2013 werden am 13.02.2013 versendet und sind dann dem Haushaltsplan beizufügen.

 

Die Haushaltssatzung 2013 sieht genehmigungspflichtige Verpflichtungsermächtigungen für Folgejahre über 4,0 Mio. € vor. Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll auf 340 % angehoben werden.

 

 

Zu weiteren Erläuterungen wird auf den Haushaltsplan 2013 verwiesen.

 

 

Die Wirtschaftspläne 2013 der Stadtwerke Boizenburg/Elbe GmbH und der Boize-Kino GmbH werden zusammen mit dem Haushaltsplan 2013 an die Rechtsaufsicht des Landkreises gesendet (Boize-Kino GmbH steht noch aus).

 

 

Alternativen: