Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe bestätigt die Feststellung der Gemeindewahlleitung zum Nachrücken von Frau Elena Wulf in die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe.
Sachdarstellung und Begründung:
Der Stadtvertreter Herr Rolf Kickbusch (SPD,
Wahlbereich II) hat zum 20.08.2012 sein Mandat niedergelegt. Mit Schreiben vom 04.09.2012 hat die Gemeindewahlleitung Frau
Elena Wulf als Ersatzperson für die SPD im Wahlbereich II zur nachrückenden
Person bestimmt. Das Mandat wurde von Frau Elena Wulf angenommen. Der Übergang
des Sitzes in der Stadtvertretung wurde am 02.10.2012 im „Elbe-Express“
öffentlich bekannt gemacht.
Hiergegen
wurde fristgerecht Einspruch erhoben (vgl. Anlage 1). Zur Begründung wird
ausgeführt, dass die nachrückende Person von der Gemeindewahlleitung fehlerhaft
bestimmt worden ist.
Über den
Einspruch hat die Stadtvertretung in der Weise zu beschließen, dass die
Feststellung der Gemeindewahlleitung bestätigt, aufgehoben oder abgeändert wird
[§ 46 Abs. 4 Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V)].
Nach eingehender Überprüfung des Einspruches kann in Abstimmung mit der Kreis- und Landeswahlleitung folgendes Ergebnis festgestellt werden:
Die Reihenfolge der Ersatzpersonen stellt nach § 39 Abs. 3 des
Kommunalwahlgesetzes
(KWG M-V), das zur Kommunalwahl 2009 Anwendung fand, der Gemeindewahlausschuss
in öffentlicher Sitzung (§ 12 Abs. 5 KWG M-V) fest.
Der Gemeindewahlleiter macht neben dem Wahlergebnis und den Namen der
gewählten Bewerber auch die Namen der Ersatzpersonen in der festgestellten
Reihenfolge öffentlich bekannt (§ 40 KWG M-V). Dies ist mit der amtlichen
Bekanntmachung im „Elbe-Express“ am 24.06.2009 (vgl. Anlage 2) erfolgt. Danach
werden für die SPD im Wahlbereich II folgende Ersatzpersonen ausgewiesen: 1.
Frau Elena Wulf; 2. Herr Daniel Dietmar Schack.
Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl sind zum damaligen Zeitpunkt
weder von Wahlberechtigten noch von der Rechtsaufsichtsbehörde erhoben worden.
Die Stadtvertretung hat auf ihrer Sitzung vom 16.07.2009 die Gültigkeit der
Kommunalwahl beschlossen (Drucksachen Nr. 105/09/10). Damit ist die vom Gemeindewahlausschuss
festgestellte und am 24.06.2009 bekannt gemachte Reihenfolge der Ersatzpersonen
verbindlich, auch wenn diese fehlerhaft gewesen ist (vgl. Anlage 3).
Aufgrund der abgelaufenen Frist zur Anfechtung der Wahl ist eine
nachträgliche Korrektur der damals festgestellten Reihenfolge der
Ersatzpersonen nicht mehr möglich. Nach § 2 Abs. 3 LKWG M-V können
Entscheidungen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, nur mit
den im LKWG M-V vorgesehenen Rechtsbehelfen und im Wahlprüfungsverfahren
angefochten werden.
Folglich ist die Feststellung der Gemeindewahlleitung über das Nachrücken von Frau Elena Wulf in die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe zu bestätigen.
Finanzielle
Auswirkungen:
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Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen:
Anlage 1 –
Einspruchsschreiben vom 03.10.2012, eingegangen am 08.10.2012
Anlage 2 –
Wahlbekanntmachung vom 17.06.2009, veröffentlicht am 24.06.2009
Anlage 3 – Auszug
aus der Wahlniederschrift vom 10.06.2009 (bzgl. Wahlergebnisse
SPD und Ersatzpersonen)