Betreff
Einspruch gegen die Feststellung über das Nachrücken in der Stadtvertretung Boizenburg/Elbe
Vorlage
156/12/20
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe bestätigt die Feststellung der Gemeindewahlleitung zum Nachrücken von Frau Elena Wulf in die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe.


Sachdarstellung und Begründung:

 

Der Stadtvertreter Herr Rolf Kickbusch (SPD, Wahlbereich II) hat zum 20.08.2012 sein Mandat niedergelegt. Mit Schreiben vom 04.09.2012 hat die Gemeindewahlleitung Frau Elena Wulf als Ersatzperson für die SPD im Wahlbereich II zur nachrückenden Person bestimmt. Das Mandat wurde von Frau Elena Wulf angenommen. Der Übergang des Sitzes in der Stadtvertretung wurde am 02.10.2012 im „Elbe-Express“ öffentlich bekannt gemacht.

 

Hiergegen wurde fristgerecht Einspruch erhoben (vgl. Anlage 1). Zur Begründung wird ausgeführt, dass die nachrückende Person von der Gemeindewahlleitung fehlerhaft bestimmt worden ist.

 

Über den Einspruch hat die Stadtvertretung in der Weise zu beschließen, dass die Feststellung der Gemeindewahlleitung bestätigt, aufgehoben oder abgeändert wird [§ 46 Abs. 4 Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V)].

 

Nach eingehender Überprüfung des Einspruches kann in Abstimmung mit der Kreis- und Landeswahlleitung folgendes Ergebnis festgestellt werden:

 

Die Reihenfolge der Ersatzpersonen stellt nach § 39 Abs. 3 des Kommunalwahlgesetzes
(KWG M-V), das zur Kommunalwahl 2009 Anwendung fand, der Gemeindewahlausschuss in öffentlicher Sitzung (§ 12 Abs. 5 KWG M-V) fest.

 

Der Gemeindewahlleiter macht neben dem Wahlergebnis und den Namen der gewählten Bewerber auch die Namen der Ersatzpersonen in der festgestellten Reihenfolge öffentlich bekannt (§ 40 KWG M-V). Dies ist mit der amtlichen Bekanntmachung im „Elbe-Express“ am 24.06.2009 (vgl. Anlage 2) erfolgt. Danach werden für die SPD im Wahlbereich II folgende Ersatzpersonen ausgewiesen: 1. Frau Elena Wulf; 2. Herr Daniel Dietmar Schack.

 

Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl sind zum damaligen Zeitpunkt weder von Wahlberechtigten noch von der Rechtsaufsichtsbehörde erhoben worden. Die Stadtvertretung hat auf ihrer Sitzung vom 16.07.2009 die Gültigkeit der Kommunalwahl beschlossen (Drucksachen Nr. 105/09/10). Damit ist die vom Gemeindewahlausschuss festgestellte und am 24.06.2009 bekannt gemachte Reihenfolge der Ersatzpersonen verbindlich, auch wenn diese fehlerhaft gewesen ist (vgl. Anlage 3).

 

Aufgrund der abgelaufenen Frist zur Anfechtung der Wahl ist eine nachträgliche Korrektur der damals festgestellten Reihenfolge der Ersatzpersonen nicht mehr möglich. Nach § 2 Abs. 3 LKWG M-V können Entscheidungen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, nur mit den im LKWG M-V vorgesehenen Rechtsbehelfen und im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden. 

 

Folglich ist die Feststellung der Gemeindewahlleitung über das Nachrücken von Frau Elena Wulf in die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe zu bestätigen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:      

HH-Ansatz:             

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                 Unterschrift

 

Fachbereich I                                  ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                      ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte          ............................................


Anlagen:

 

Anlage 1 – Einspruchsschreiben vom 03.10.2012, eingegangen am 08.10.2012

Anlage 2 – Wahlbekanntmachung vom 17.06.2009, veröffentlicht am 24.06.2009

Anlage 3 – Auszug aus der Wahlniederschrift vom 10.06.2009 (bzgl. Wahlergebnisse

                  SPD und Ersatzpersonen)