Der Hauptausschuss der Stadt Boizenburg/Elbe stimmt der Annahme der in der Sachdarstellung aufgeführten Spende mit einem Gesamtbetrag in Höhe von 801,54 € zu.
Sachdarstellung und Begründung:
Laut § 44 Abs.4 der Kommunalverfassung M-V darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer
Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen annehmen.
Über die Annahme von Spendenbeträgen hat der Hauptausschuss über Spenden zwischen 100,00 Euro und 1000,00 Euro in öffentlicher Sitzung zu entscheiden.
Folgender Spendeneingang ist zu verzeichnen:
Spender Betrag € Spendenzweck
Johnson
Controls Milwaukee 801,54 Streetwork
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle
Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: