Betreff
Genehmigung einer außerplanmäßigen Auszahlung (investiver Zuschuss Boize-Kino GmbH (3D-Technik))
Vorlage
144/12/10
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe genehmigt eine außerplanmäßige investive Auszahlung für einen zweckgebundenen Zuschuss an die Boize-Kino GmbH für die Anschaffung der 3D-Technik in Höhe von 20.000 € (Produktsachkonto 62600000.0130000).

 

Deckungsquelle für die außerplanmäßige Auszahlung sind investive Minderauszahlungen für die Vorfinanzierung von Städtebaufördermitteln an das Städtebauliche Sondervermögen (PSK 62300000.12291000).

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

In den Haushaltsplan 2012 wurde für die Umrüstung auf Digitalisierung ein investiver Zuschuss an die Boize-Kino GmbH in Höhe von 40.000 € eingestellt. Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung wurde von geschätzten Umrüstungskosten in Höhe von 200.000 € ausgegangen (vorläufiger Finanzierunganteil von  20% = 40.000 € für die Stadt Boizenburg/Elbe).

 

 

Die Finanzierung der Umrüstung stellt sich zwischenzeitlich so dar:

 

1. Die Umrüstung ist aufgrund der technischen Entwicklung im letzten Jahr deutlich günstiger geworden. (Neuentwicklungen für kleine Kinosäle, zähe Verhandlungen, Verbandsrabatte). Nach neuestem Angebot würde die reine Digitalisierungs-Technik mit Montage ca. 100.000 € (netto) kosten.

 

2. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Schwerin hat eine Zuwendung von 22.000 € gewährt (als nicht rückzahlbarer Zuschuss). Das Geld muss allerdings bis Ende 2012 ausgegeben sein.

 

3. Das Kino ist ein sog. „Kriterienkino“ in einer Stadt unter 20.000 Einwohner. Der Bund (FFA und BKM) übernimmt 45 % der Digitalisierungskosten.

 

4. Allerdings sollten 18,5% der vom Bund geförderten Anschaffungskosten (also ca. 18.000 €) zusätzlich die Verleiher für die Kriterienkinos aufbringen. Von 3 großen Verleihern fehlt die Unterschrift, deshalb ist dieser Geldfluss noch immer ungewiss.

 

5. Um die Gesamtfinanzierung der Umrüstung auf Digitalisierung im Jahr 2012 abzusichern, wird der eingestellte Zuschuss der Stadt Boizenburg/Elbe in Höhe von 35.000 € benötigt bzw. abgerufen. Diese Zuwendung gewährt die Stadt Boizenburg/Elbe mit der Maßgabe, dass eventuelle Zahlungen der Verleiher im Haushaltsjahr 2013 an die Stadt zurückfließen.

 

6. Der Bund (siehe 3.) übernimmt allerdings nicht 3D und nicht Kino-Umbaukosten (Stromleitungen, Kühlung). Ebenso nicht die Umsatzsteuer – diese bekäme die GmbH bei Durchführung der Digitalisierung im Dezember 2012 erst ca. Anfang März 2013 vom Finanzamt zurück. Die Umsatzsteuer soll die Boize-Kino GmbH im Rahmen eines Bankdarlehens zwischenfinanzieren. 

 

 

Zusammen mit der Umrüstung auf Digitalisierung ist die Einführung von 3D sinnvoll, da es günstiger im Rahmen des Umbaus ist als eine spätere Einführung. Derzeitig liegen die Kosten für 3D bei 20.000 € (netto). Mit 3D werden voraussichtlich positive Effekte auf die Zuschauerzahlen erzielt (weit über die Hälfte aller Filme in Kino 1 der letzten Monate waren 3D-Filme, die nur in 2D spielen konnten). Gerade im  nächsten Jahr können zum 10jährigen Bestehen des Kinos zusätzliche positive Effekte und eine verbesserte Werbewirkung erzielt werden.

 

 

 

Deckungsquelle sind investive Minderauszahlungen für die als Darlehen an das Städtebauliche Sondervermögen geplante Vorfinanzierung von Städtebaufördermitteln  im PSK 62300000.12291000. Geplant waren Auszahlungen in Höhe von 300.000 €, da der Stadt Boizenburg/Elbe jedoch zusätzliche Städtebaufördermittel bis 900.000 € bewilligt wurden, wird die Plan-Auszahlung nicht in dieser Höhe in Anspruch genommen werden.

 

Die im Investitionsplan 2013 vorgesehene Erneuerung der Stühle im Kino für 20.000 € wird daraufhin in das Haushaltsjahr 2014 verschoben.

  

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:      

HH-Ansatz:             

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

     

62300000.12291000

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                      Unterschrift

 

Fachbereich I                         ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                        ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte   ............................................


Anlagen: