Betreff
Genehmigung einer außerplanmäßigen Auszahlung (investiver Zuschuss Neubau Kita)
Vorlage
133/12/10
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt auf der Sitzung am 13.09.2012 – vorbehaltlich der Zustimmung zum Beschluss  105/12/30 -  eine außerplanmäßige Auszahlung im Finanzhaushalt für einen investiven, zweckgebundenen Zuschuss als Kofinanzierung eines Kita-Neubaus in Höhe von 50.000 € (Produktsachkonto 36100000.01300000).

 

Die Deckung erfolgt durch investive Minderauszahlungen für die als Darlehen geplante  Vorfinanzierung von Städtebaufördermitteln (PSK 62300000.12291000).

 

 

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

In der Bahnhofsvorstadt wird durch einen freien Träger der Erwerb eines städtischen Grundstücks mit anschließendem Neubau einer Kindertagesstätte geplant. Es sollen 68 Betreuungsplätze (12 Krippenplätze, 34 Kindergartenplätze, 22 Hortplätze) mit erweiterten Öffnungszeiten geschaffen werden.

 

Gemäß der Kapazitätsauslastung der in der Stadt Boizenburg/Elbe vorhandenen Kindertagesstätten in freier Trägerschaft und Tagesmütter, die der Bedarfsplanung des Landkreises Ludwigslust-Parchim entnommen wurde, ergibt sich folgendes Bild

(Stand April 2012):

 

                                               Kapazität              Belegung                           prozentuale Auslastung 

Krippe                                     143                                     132                                        92 % 

 

Kindergarten                       338                                     331                                        98 %

 

Hort                                         168                                     166                                    99 %

 

Summe                                  649                                     629                                        97 %

 

 

Der Landkreis Ludwigslust-Parchim steht im Rahmen seiner Bedarfsplanung dem geplanten Vorhaben positiv gegenüber, insbesondere da ab August 2013 ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder zwischen ein und drei Jahren besteht. Weiterhin ist festzustellen, dass Eltern aus dem Umland im Hinblick auf die künftige Beschulung verstärkt Kindergartenplätze in der Stadt Boizenburg/Elbe in Anspruch nehmen.

 

Die Gesamtkosten sollen nach Angaben des Trägers ca. 1,2 Mio. € betragen.

 

Im Rahmen des Förderprogrammes zur integrierten ländlichen Entwicklung Mecklenburg-Vorpommern (ILERL M-V) möchte der Träger Fördermittel über 400.000 € beantragen. Als Kofinanzierungsmittel von der Kommune sind im Rahmen dieses Förderprogrammes  12,5 % bereitzustellen.   

 

Mit Datum vom 03.09.2012 wurde durch den freien Träger bei der Stadt Boizenburg/Elbe der Antrag auf die Übernahme des kommunalen Kofinazierungsanteils in Höhe von 50.000 € mit der Bitte um kurzfristige Zusage gestellt. 

 

Deckungsquelle für diese außerplanmäßige Auszahlung sind investive Minderauszahlungen von Darlehen an das Städtebauliche Sondervermögen für die Vorfinanzierung von Städtebaufördermitteln (62300000.12291000). Geplant waren im Finanzhaushalt 2013 Auszahlungen in Höhe von 300.000 €; da der Stadt Boizenburg/Elbe jedoch zusätzliche Städtebaufördermittel bis 900.000 € bewilligt wurden, wird der Planansatz nicht in dieser Höhe in Anspruch genommen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Alternativen:

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:          36100000

Sachkonto:      01300000

HH-Ansatz:              0,00       

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

     

     62300000.12291000

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                      Unterschrift

 

Fachbereich I                         ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

 


Anlagen: