Sachdarstellung und Begründung:
Gemäß § 23, Abs. 3 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) können Gemeindevertreter jederzeit durch schriftliche, unwiderrufliche Erklärung gegenüber der oder dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung auf ihr Mandat verzichten.
Der Stadtvertreter Herr Rolf Kickbusch hat sein Mandat zum 20.08.2012 niedergelegt.
Aus diesem Grund geht sein Sitz auf Frau Elena Wulf als nächste Ersatzperson des Wahlvorschlages der SPD im Wahlbereich II über.
Gemäß § 28, Abs. 2 KV M-V erfolgt eine Verpflichtung der Gemeindevertreter mit folgender Formel:
Ich verpflichte Sie gemäß § 28, Abs. 2 KV
M-V i. V. m. § 23, Abs. 6 KV M-V zur Verschwiegenheit über die Ihnen bei Ihrer
Tätigkeit bekanntgewordenen Angelegenheiten und zur gewissenhaften Erfüllung
Ihrer Pflichten.
Diese Verpflichtungsformel ist zu unterschreiben.
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