Betreff
Mandatsnachfolge in der Fraktion der SPD hier: Verpflichtung einer Stadtvertreterin
Vorlage
127/12/20
Art
Berichtsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachdarstellung und Begründung:

 

Gemäß § 23, Abs. 3 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) können Gemeindevertreter jederzeit durch schriftliche, unwiderrufliche Erklärung gegenüber der oder dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung auf ihr Mandat verzichten.

 

Der Stadtvertreter Herr Rolf Kickbusch hat sein Mandat zum 20.08.2012 niedergelegt.

 

Aus diesem Grund geht sein Sitz auf Frau Elena Wulf  als nächste Ersatzperson des Wahlvorschlages der SPD im Wahlbereich II über.

 

Gemäß § 28, Abs. 2 KV M-V erfolgt eine Verpflichtung der Gemeindevertreter mit folgender Formel:

 

Ich verpflichte Sie gemäß § 28, Abs. 2 KV M-V i. V. m. § 23, Abs. 6 KV M-V zur Verschwiegenheit über die Ihnen bei Ihrer Tätigkeit bekanntgewordenen Angelegenheiten und zur gewissenhaften Erfüllung Ihrer Pflichten.

 

Diese Verpflichtungsformel ist zu unterschreiben.

 

 


.