Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung
hebt auf ihrer Sitzung am 13.09.2012 den Beschluss zur endgültigen Herstellung
der öffentlichen Abwasseranlage in verschiedenen Straßen vom 02.12.2004
(Drucksache 173/04/30) auf.
Sachdarstellung und Begründung:
Die Stadtvertretung
hat auf ihrer Sitzung am 02.12.2004 beschlossen, dass die öffentliche
Abwasseranlage im Bereich der Ehm-Welk-Straße 17-26, 41-99, 194 bis 198 sowie
in der Alten Straße 18,20,22,24, 26 und 28 und im B-Plan 8 noch nicht endgültig
hergestellt ist Drucksache 173/04/30).
Das VG Schwerin hat
mit Urteil vom 20.02.2008 festgestellt, dass keine wirksame Beitrags- und
Gebührensatzung der Stadt Boizenburg existiert. Daher wurde die
Beitragskalkulation im Jahr 2008 überarbeitet und eine
Schmutzwasserbeitragssatzung erlassen.
Um Beiträge zu
erheben, muss ein Grundstück an die Einrichtung angeschlossen werden können und
eine wirksame Satzung existieren (sachliche Beitragspflicht). Zum gegenwärtigen
Zeitpunkt ist davon auszugeben, dass die Satzung vom 09.09.2008 die erste
wirksame Satzung darstellt. Um nicht in die Festsetzungsverjährung zu kommen,
sind daher auch Beiträge für die im Beschluss vom 02.12.2004 genannten
Grundstücke zu erheben.
Im Bereich der
Ehm-Welk-Straße wurden die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen durch den
Landkreis erteilt und die Eintragung der Leitungsrechte beim Grundbuchamt
beantragt. Die Eintragung ist noch nicht in alle Grundbücher erfolgt. In der
Alten Straße wurden die o.g. Grundstücke über eine gemeinsame Kläranlage
entsorgt, die im Bereich der B-Planes 19 lag. Diese wurde mit der
B-Planerschließung zurückgebaut und ein Anschluss an die öffentliche zentrale
Schmutzwasseranlage geschaffen. Die alte Ablaufleitung über die Grundstücke
existiert jedoch noch, und sollte ursprünglich durch eine neue Stichleitung im
öffentlichen Bereich ersetzt werden. Die Grundstücksanschlusse werden erst mit
dem Bau des Schmutzwasserkanals in der Alten Straße realisiert. Nach § 2 Abs. 2
unterliegen Grundstücke, die an die Schmutzwasseranlage tatsächlich
angeschlossen sind der Beitragspflicht.
Die
Beitragseinnahme belaufen sich für diese beiden Straßen auf ca. 115.000,00 €.
Für den Bereich der
Hölderlinstraße wurde die Abwasseranlage endgültig mit der Errichtung der
Schmutzwasserkanalisation in der Schwartower Straße hergestellt. Hier erfolgte
die Beitragserhebung bereits.
Alternativen:
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle
Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt:
Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich
I ............................................
(Finanzen und Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: