Betreff
Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe (Zuschuss LVG)
Vorlage
073/12/30/1
Art
Ergänzungsvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe genehmigt eine außerplanmäßige Aufwendung für die Zahlung eines Zuschusses an die Ludwigsluster Verkehrsgesellschaft mbH, Hagenow, in Höhe von 2.400 € (Produktkonto 54700000.54151000).

 

Die Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen für die Kreisumlage (61100000.54421000).  


Sachdarstellung und Begründung:

 

 

Mit Datum vom 24.05.2012 wurde bei der Stadt Boizenburg/Elbe ein Zuschuss in Höhe von 8.500 € für das Haushaltsjahr 2012 beantragt, um den von der Ludwigsluster Verkehrsgesellschaft mbH, Hagenow, in Boizenburg/Elbe betriebenen Stadtverkehr an den Wochenenden aufrecht zu erhalten. Dazu wurde eine Beschlussvorlage für die Sitzung der Stadtvertretung am 21.06.2012 verteilt.  

 

Nach Diskussion und Vertagung der Beschlussvorlage fand eine weitergehende Beratung zu dieser Thematik am 18.07.2012 statt (Teilnehmer u.a. LVG, Landkreis, Fraktionsvorsitzende, Vorsitzende Seniorenbeirat).  

 

Es wurde vereinbart, zusätzlich zum bestehenden Fahrplan die Fahrt Nr. 15 auch am Sonntag fahren zu lassen. Der Landkreis Ludwigslust-Parchim lässt darüber hinaus die Abschreibungen bei der Defizitermittlung unberücksichtigt. Das voraussichtlich von der Stadt Boizenburg/Elbe ab 05.08.2012 zu tragende Defizit für den Wochenendverkehr  würde dann ca. 2.400 € betragen.

 

Im Jahr 2013 würde ein Defizit von ca. 6.000,- € anfallen. 

 

Der Defizitausgleich soll mindestens 1 x jährlich in der Regel zur Hälfte des Leistungszeitraumes durch Rechnungslegung der LVG an die Stadt Boizenburg/Elbe erfolgen. Nach Abschluss des Wirtschaftsjahres wird der Stadt eine Abrechnung der tatsächlichen Einnahmen und Kosten vorgelegt (ggf. mit Verrechnung).

 

Der Ausweis des Zuschusses an die LVG erfolgt im Haushaltsplan unter dem neu einzurichtenden Produkt 54700000 – ÖPNV (gemäß Produktrahmenplan M-V).

 

Die Deckung der außerplanmäßigen Aufwendung ist durch Minderaufwendungen für die Kreisumlage vorgesehen. Im Haushaltsplan 2012 wurde ein Kreisumlagesatz von 43,21% angenommen, tatsächlich wurde ein Umlagesatz von 42,9966% beschlossen.   

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:                  54700000

Sachkonto:       54151000

HH-Ansatz:                       0,00

Verausgabt:                0,00

Noch verfügbar:        0,00

Deckungsvorschlag:

     

     61100000.54421000 - Kreisumlage

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                      Unterschrift

 

Fachbereich I                         ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                        ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte   ............................................