Betreff
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25.1.2 für den Bereich "Ostufer- Klingbergstraße" im vereinfachten verfahren nach § 13 BauGB (Baugesetzbuch)
Vorlage
094/12/30
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Bebauungsplan Nr. 25.1.2 für den Bereich 2 „Ostufer- Klingbergstraße“ wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB geändert.

 

Der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

Der Bebauungsplan Nr. 25.1.2 „Ostufer- Klingbergstraße“ hat eine Fläche von ca. 0,6 ha und seine Baugebiete sind als Besondere Wohngebiete festgesetzt. Mit Datum vom 13.07.2006 ist der Bebauungsplan rechtskräftig.

In den textlichen Festsetzungen sind die nach der Baunutzungsverordnung als Ausnahme zulässigen Nutzungen, dazu gehören Anlagen für zentrale Einrichtungen für Verwaltung, Vergnügungsstätten und Tankstellen, nicht Bestandteil der zulässigen Nutzungen.

Da sich gezeigt hat, dass aufgrund der Altstadtrandlage der Klingbergstraße, der hohen Verkehrsbelastung, der geringen Aufenthaltsqualität der Gehwegbereiche sowie der allgemeinen schlechten Einzelhandels- und Gewerbeentwicklung, vorhandene  Gewerberäume schwer vermietbar sind, soll die Möglichkeit eröffnet werden, diese für Vergnügungsstätten nach § 4a ABS:§; Ziffer 2 der Baunutzungsverordnung zu nutzen,

Die Einrichtung von Vergnügungsstätten soll dabei auf die Nutzung vorhandener Gewerberäume in Erdgeschoßzonen beschränkt werden. Eine Umnutzung von Wohnungen in Vergnügungsstätten soll nicht erfolgen.

Das Verfahren nach § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren) findet Anwendung, wenn die Grundzüge der Planung der Planung nicht berührt werden.

Desweiteren ergeben sich im Plangebiet keine Vorhaben, die die Durchführung einer Umweltprüfung erforderlich machen.

Die Kosten für die Planänderung werden vom Vorhabenträger übernommen werden.