Betreff
Aufstellung eines Änderungsverfahrens des Flächennutzungsplanes hier: 4. Änderung
Vorlage
093/12/30
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadt Boizenburg/Elbe beschließt für eine ca. 1,7 ha große Fläche östlich der Straße „An der Quöbbe“ im Bereich der heutigen Kleingartenanlagen und östlich der „Ziegenwiese“ die Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes nach § 2 Abs.1 i.V.m. § 1 Abs.8 BauGB.
  2. Dieser Beschluss ist öffentlich bekannt zu machen.

 


Sachdarstellung und Begründung:

Die Stadtvertretung hat beschlossen, einen Bebauungsplan zur Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für eine Wohnbebauung entlang der Ostseite der Straße "An der Quöbbe" aufzustellen. Diese Wohnbebauungsverdichtung am Rande der Altstadt dient der Festigung der Wohnfunktion und hat eine Fläche von ca. 1,7 ha.

Parallel zur B-Planaufstellung muss gem. § 8 Abs.3 BauGB eine Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgen, um den späteren B-Plan aus dem dann rechtswirksamen, geänderten Flächennutzungsplan entwickeln zu können. Im Rahmen der Änderung werden entsprechend eine Wohnbaufläche und eine gemischte Baufläche (Kitafläche) dargestellt.

Aufgrund der dort vorhandenen Kleingärten und Gartenstrukturen sowie der Darstellung der Fläche im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als Grünfläche mit der Zweckbestimmung "parkartige Kleingärten" ist diese Fläche als ein in den Innenbereich hineinragender Außenbereich nach § 35 BauGB zu bewerten. Somit muss parallel zur B-Planaufstellung auch eine Umweltprüfung mit Erstellung eines Umweltberichtes durchgeführt werden.

Die Kosten für die B-Planänderung und der F-Planänderung mit Umweltprüfung und Umweltbericht, inklusive Vermessung, betragen insgesamt ca. 32 T€. Diese Planungskosten sollten in den Haushalt 2013 aufgenommen werden.

 

 

Alternativen: