Beschlussvorschlag:
- Die
Stadt Boizenburg/Elbe beschließt für eine ca. 1,7 ha große Fläche östlich
der Straße „An der Quöbbe“ im Bereich der heutigen Kleingartenanlagen und
östlich der „Ziegenwiese“ die Aufstellung der 4. Änderung des
Flächennutzungsplanes nach § 2 Abs.1 i.V.m. § 1 Abs.8 BauGB.
- Dieser Beschluss ist öffentlich bekannt zu machen.
Sachdarstellung und Begründung:
Die Stadtvertretung hat beschlossen, einen Bebauungsplan zur Schaffung
der planungsrechtlichen Grundlagen für eine Wohnbebauung entlang der Ostseite
der Straße "An der Quöbbe" aufzustellen. Diese
Wohnbebauungsverdichtung am Rande der Altstadt dient der Festigung der
Wohnfunktion und hat eine Fläche von ca. 1,7 ha.
Parallel zur B-Planaufstellung muss gem. § 8 Abs.3 BauGB eine Änderung
des Flächennutzungsplanes erfolgen, um den späteren B-Plan aus dem dann
rechtswirksamen, geänderten Flächennutzungsplan entwickeln zu können. Im Rahmen
der Änderung werden entsprechend eine Wohnbaufläche und eine gemischte Baufläche
(Kitafläche) dargestellt.
Aufgrund der dort vorhandenen Kleingärten und Gartenstrukturen sowie
der Darstellung der Fläche im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als
Grünfläche mit der Zweckbestimmung "parkartige Kleingärten" ist diese
Fläche als ein in den Innenbereich hineinragender Außenbereich nach § 35 BauGB
zu bewerten. Somit muss parallel zur B-Planaufstellung auch eine Umweltprüfung
mit Erstellung eines Umweltberichtes durchgeführt werden.
Die Kosten für die B-Planänderung und der F-Planänderung mit
Umweltprüfung und Umweltbericht, inklusive Vermessung, betragen insgesamt ca.
32 T€. Diese Planungskosten sollten in den Haushalt 2013 aufgenommen werden.
Alternativen: