Beschlussvorschlag:
- Der
Bebauungsplan Nr. 20.1 für den Bereich „Wohngebiet Gamm/ Alte
Straße/ Nördlicher Bergweg“ wird
im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB geändert.
- Der Entwurf
der 3. Änderung des Bebauungsplans für den Bereich „Wohngebiet
Gamm/ Alte Straße/ Nördlicher Bergweg“ in der Fassung vom Juli 2012 wird gebilligt
- Der betroffenen Öffentlichkeit und den
berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird
Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Sachdarstellung und Begründung:
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20.1 für den Bereich „ Wohngebiet Gamm/ Alte Straße/ Nördlicher Bergweg“ ist im März 2006 in Kraft getreten.
Die Fläche für den ausgewiesenen Spielplatz soll nunmehr verkleinert und dafür die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines zusätzlichen Baugrundstückes geschaffen werden.
Die Änderung eines Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ist zulässig, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Die Anwendungsvoraussetzungen für dieses Verfahren liegen vor, weil der Gebietscharakter nicht verändert wird.
Bei der Änderung eines Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren ist die Durchführung einer Umweltprüfung nicht erforderlich. Es ist kein Umweltbericht zu erstellen.
Das Planänderungsvorhaben entwickelt sich aus dem wirksamen Flächennutzungsplan.
Anlagen: Auszug B-Plan 20.1 und Lageplan