Beschlussvorschlag:
Die
Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt die Haushaltssatzung und
den Haushaltsplan 2012.
Die Deckung des
geplanten Jahresfehlbetrages 2012 in Höhe von 315 T€ erfolgt durch eine
Entnahme aus der Kapitalrücklage, da der Fehlbetrag im Wesentlichen durch planmäßige
Abschreibungen aus Anlagevermögen entstanden ist.
Sachdarstellung und Begründung:
Der Ergebnishaushalt 2012 der Stadt Boizenburg/Elbe enthält geplante Gesamterträge in Höhe von 13,3 Mio. €, davon entfallen 13,1 Mio. € auf laufende Erträge aus Verwaltungstätigkeit sowie 234 T€ auf Zinserträge und sonstige Finanzerträge. Die Summe der ordentlichen Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2012 beträgt 13,6 Mio. €, von denen 13,3 Mio. € auf laufende Aufwendungen aus Verwaltungstätigkeit und 291 T€ auf Zinsaufwendungen entfallen.
Damit ist für die Stadt Boizenburg/Elbe im Ergebnishaushalt 2012 ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 315 T€ zu verzeichnen, der sich aus dem negativen Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 258 T€ und dem negativen Finanzergebnis von 57 T€ zusammensetzt.
Da der ausgewiesene Jahresfehlbetrag im Wesentlichen durch planmäßige Abschreibungen auf Anlagevermögen (1,7 Mio. €) abzüglich der Auflösungen aus Sonderposten (1,1 Mio. €) beeinflusst wird, erfolgt ein Haushaltsausgleich gemäß § 18 Abs. 2 Gemeindehaushalts-verordnung Mecklenburg-Vorpommern durch Entnahme aus der Kapitalrücklage mit einem Betrag von 315 T€. Diese Entnahme muss von der Stadtvertretung beschlossen werden.
Im Finanzhaushalt 2012 sind ordentliche Ein- und Auszahlungen mit einem positiven Saldo in Höhe von 305 T€ geplant. Aus der investiven Tätigkeit der Stadt Boizenburg/Elbe im Haushaltsjahr 2012 ergibt sich ein negativer Saldo in Höhe von 1,2 Mio. € (investive Einzahlungen von 2,6 Mio. € abzüglich der investiven Auszahlungen von 3,8 Mio. €). Daraus resultiert ein Mittelabfluss von ca. 900 T€. Weiterhin werden 563 T€ für die planmäßigen Tilgungen der Kredite benötigt, so dass insgesamt im Haushaltsjahr 2012 ca. 1,5 Mio. € liquide Mittel benötigt werden. Diese stehen aus dem Vorjahr zur Verfügung.
Zu weiteren Erläuterungen wird auf den Haushaltsplan 2012 verwiesen.
Die Wirtschaftspläne 2012 der Stadtwerke Boizenburg/Elbe GmbH und der Boize-Kino GmbH werden zusammen mit dem Haushaltsplan 2012 an die Rechtsaufsicht des Landkreises gesendet (diese lagen der Stadtvertretung bereits vor).