Betreff
Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Boizenburg/Elbe
Vorlage
013/12/20/1
Art
Ergänzungsvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt die Neufassung der Hauptsatzung in der in der Anlage enthaltenen Fassung.


Sachdarstellung und Begründung:

 

Aufgrund der neuen Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) muss die Hauptsatzung der Stadt Boizenburg/Elbe angepasst werden. Eine Übersicht der einzelnen Änderungen (Synopse) ist der beigefügten Anlage 1 zu entnehmen. Aufgrund der zahlreichen Änderungen bzw. Ergänzungen wird seitens der Verwaltung eine Neufassung der Hauptsatzung (Anlage 2) vorgeschlagen.

 

Insbesondere werden folgende Änderungs- und Ergänzungsvorschläge unterbreitet:

 

-       Die Neufassung nimmt die geschlechtergerechte Sprache der KV M-V auf und setzt diese um.

 

-       In die neue KV M-V wurde eine Sponsoring-Regelung - § 44 KV M-V - aufgenommen. Danach hat grundsätzlich die Stadtvertretung die Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen und Sponsoren-Leistungen zu treffen. Ab einem Betrag von 1.000,00 Euro muss die Stadtvertretung die Entscheidung zwingend selbst treffen. Für darunterliegende Beträge kann die Entscheidung durch Festlegung in der Hauptsatzung auf den Hauptausschuss oder – bis max. 100,00 Euro auf den Bürgermeister delegiert werden. Insofern wird vorgeschlagen, die Regelung des § 7 Abs. 8 in die Hauptsatzung aufzunehmen und die Entscheidungsbefugnis des Bürgermeisters mit § 9 Abs. 2 zu erweitern.

 

-       Zu der jetzigen Regelung des § 13 der Hauptsatzung (Öffentliche Bekanntmachungen) werden zwei Alternativen angeboten:

 

o   Alternative 1 stellt auf die durch die Durchführungsverordnung zur KV M-V (KV-DVO) zugelassene Internetbekanntmachung ab, die sich immer mehr in unserem Land verbreitet (z.B. Stadt Wittenburg, Stadt Ludwigslust). Auf diese Weise können Bekanntmachungskosten (jährliche Kosten ca. 8.000,00 Euro) im erheblichen Umfang reduziert werden. Darüber hinaus können die Bekanntmachungen - im Gegensatz zur jetzigen Veröffentlichung im „Elbe-Express“ - kurzfristiger erfolgen. 

 

o   Bei der Alternative 2 wurde die jetzige Bekanntmachungsform beibehalten. Die Internetbekanntmachung wurde als Ersatzbekanntmachung aufgenommen.

 

Schließlich wurde in der Neufassung der Beschluss der Stadtvertretung vom 07.12.2000 umgesetzt. Danach entscheidet u.a. der Hauptausschuss bei Grundstücksangelegenheiten mit einer Flächengröße von 50 bis 100 Hektar. Vor diesem Hintergrund wurde in der Hauptsatzung die Entscheidungsbefugnis des Hauptausschusses mit der Regelung des § 7 Abs. 3 Nr. 4 erweitert. 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:      

HH-Ansatz:             

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

Fachbereich I                                   ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                       ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte           ............................................