Beschlussvorschlag:
Die
Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt die Neufassung der
Hauptsatzung in der in der Anlage enthaltenen Fassung.
Sachdarstellung und Begründung:
Aufgrund der neuen Kommunalverfassung für das Land
Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) muss die Hauptsatzung der Stadt Boizenburg/Elbe
angepasst werden. Eine Übersicht der einzelnen Änderungen (Synopse) ist der
beigefügten Anlage 1 zu entnehmen. Aufgrund der zahlreichen Änderungen bzw.
Ergänzungen wird seitens der Verwaltung eine Neufassung der Hauptsatzung
(Anlage 2) vorgeschlagen.
Insbesondere werden folgende Änderungs- und Ergänzungsvorschläge
unterbreitet:
- Die Neufassung nimmt die geschlechtergerechte Sprache der KV M-V auf
und setzt diese um.
- In die neue KV M-V wurde eine Sponsoring-Regelung - § 44 KV M-V -
aufgenommen. Danach hat grundsätzlich die Stadtvertretung die Entscheidung über
die Annahme von Spenden, Schenkungen und Sponsoren-Leistungen zu treffen. Ab
einem Betrag von 1.000,00 Euro muss die Stadtvertretung die Entscheidung
zwingend selbst treffen. Für darunterliegende Beträge kann die Entscheidung
durch Festlegung in der Hauptsatzung auf den Hauptausschuss oder – bis max.
100,00 Euro auf den Bürgermeister delegiert werden. Insofern wird
vorgeschlagen, die Regelung des § 7 Abs. 8 in die Hauptsatzung aufzunehmen und
die Entscheidungsbefugnis des Bürgermeisters mit § 9 Abs. 2 zu erweitern.
- Zu der jetzigen Regelung des § 13 der Hauptsatzung (Öffentliche
Bekanntmachungen) werden zwei Alternativen angeboten:
o
Alternative 1
stellt auf die durch die Durchführungsverordnung zur KV M-V (KV-DVO)
zugelassene Internetbekanntmachung ab, die sich immer mehr in unserem Land
verbreitet (z.B. Stadt Wittenburg, Stadt Ludwigslust). Auf diese Weise können
Bekanntmachungskosten (jährliche Kosten ca. 8.000,00 Euro) im erheblichen
Umfang reduziert werden. Darüber hinaus können die Bekanntmachungen - im
Gegensatz zur jetzigen Veröffentlichung im „Elbe-Express“ - kurzfristiger
erfolgen.
o
Bei der Alternative
2 wurde die jetzige Bekanntmachungsform beibehalten. Die Internetbekanntmachung
wurde als Ersatzbekanntmachung aufgenommen.
Schließlich wurde in der Neufassung der Beschluss
der Stadtvertretung vom 07.12.2000 umgesetzt. Danach entscheidet u.a. der
Hauptausschuss bei Grundstücksangelegenheiten mit einer Flächengröße von 50 bis
100 Hektar. Vor diesem Hintergrund wurde in der Hauptsatzung die
Entscheidungsbefugnis des Hauptausschusses mit der Regelung des § 7 Abs. 3 Nr.
4 erweitert.
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle
Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen
und Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................