Sachdarstellung und Begründung:
Gemäß § 23 Abs. 3 KV M-V vom 13. Juli 2011 können Gemeindevertreter jederzeit durch schriftliche unwiderrufliche Erklärung gegenüber dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung auf ihr Mandat verzichten.
Der Stadtvertreter Herr Rainer Knaak hat sein Mandat aus persönlichen Gründen zum 31.12.2011 niedergelegt.
Aus diesem Grund geht der Sitz auf Herrn Wolfgang Mieck als nächste Ersatzperson des Wahlvorschlages der CDU im Wahlbereich I über.
Gemäß § 28 Abs. 2 KV M-V erfolgt eine Verpflichtung der Gemeindevertreter mit folgender Formel:
Ich verpflichte Sie
gemäß § 28 Abs. 2 KV M-V in Verbindung
mit § 23 Abs. 6 KV M-V zur
Verschwiegenheit über die Ihnen bei Ihrer Tätigkeit bekanntgewordenen
Angelegenheiten und zur gewissenhaften Erfüllung Ihrer Pflichten.
(Die Verpflichtungsformel ist zu unterschreiben.)