Betreff
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe hier: Kosten für Rechtsanwälte
Vorlage
001/12/20
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss der Stadt Boizenburg/Elbe genehmigt im Haushaltsjahr 2011 eine überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle (02000.65505 – Gerichtskosten, Kosten für Sachverständige und Gutachten) in Höhe von 3.254,06 €uro.

 

Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 90000.00300 (Einnahmen Gewerbesteuer).

 

 

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

Nach Abschluss des Normenkontrollverfahrens vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig im Jahr 2010 kommen die  beim Verwaltungsgericht in Schwerin anhängigen Verfahren über strittige Vergnügungssteuer aus dem Jahr 2003 zum Abschluss.

 

Bei den Kosten in Höhe von 3.254,06 Euro handelt es sich um Schlussrechnungen von der die Stadt Boizenburg/Elbe vertretenden Rechtsanwälte vom 23.12.2011.

 

Aufgrund der Überleitungsvorschriften von Kameralistik auf Doppik sind die Kosten verursachungsgerecht im Haushaltsjahr 2011 zu buchen.

 

In der Haushaltsstelle 02000.65505 (Gerichtskosten, Kosten für Sachverständige und Gutachten) sind keine finanziellen Mittel mehr vorhanden.

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe ist durch Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle 90000.00300 (Einnahmen Gewerbesteuer) gewährleistet.

Die überplanmäßige Ausgabe ist unvorhergesehen und unabweisbar (§ 50 Abs. 1 Kommunalverfassung M-V).

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

HHSt.: 02000 65505

HH-Ansatz:        24.000,00 € + 5.154,25 üpla.

                           + 23.522,35 € üpla.

Verausgabt:        52.676,60 €

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

90000 00300 (Einnahmen Gewerbesteuer)

     

     

 

 

                                                                                                Unterschrift

 

Mitzeichnung :           Fachbereich I (Kämmerei)      ................................................

(im Bedarfsfall)

Personalrat                               ...............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte      ...............................................