Beschlussvorschlag:
Der
Hauptausschuss der Stadt Boizenburg/Elbe genehmigt im Haushaltsjahr 2011 eine
überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle (02000.65505 – Gerichtskosten,
Kosten für Sachverständige und Gutachten) in Höhe von 3.254,06 €uro.
Die
Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 90000.00300
(Einnahmen Gewerbesteuer).
Sachdarstellung und Begründung:
Nach Abschluss des Normenkontrollverfahrens vor dem
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig im Jahr 2010 kommen die beim Verwaltungsgericht in Schwerin
anhängigen Verfahren über strittige Vergnügungssteuer aus dem Jahr 2003 zum
Abschluss.
Bei den Kosten in Höhe von
3.254,06 Euro handelt es sich um Schlussrechnungen von der die Stadt
Boizenburg/Elbe vertretenden Rechtsanwälte vom 23.12.2011.
Aufgrund der
Überleitungsvorschriften von Kameralistik auf Doppik sind die Kosten
verursachungsgerecht im Haushaltsjahr 2011 zu buchen.
In der Haushaltsstelle
02000.65505 (Gerichtskosten, Kosten für Sachverständige und Gutachten) sind
keine finanziellen Mittel mehr vorhanden.
Die Deckung der
überplanmäßigen Ausgabe ist durch Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle
90000.00300 (Einnahmen Gewerbesteuer) gewährleistet.
Die überplanmäßige Ausgabe
ist unvorhergesehen und unabweisbar (§ 50 Abs. 1 Kommunalverfassung M-V).
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen |
Folgekosten |
Betrag |
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HHSt.: 02000 65505 HH-Ansatz: 24.000,00 € + 5.154,25 üpla. + 23.522,35 € üpla. Verausgabt: 52.676,60 € Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: 90000 00300 (Einnahmen Gewerbesteuer) |
Unterschrift
Mitzeichnung : Fachbereich
I (Kämmerei)
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(im Bedarfsfall)
Personalrat
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Gleichstellungsbeauftragte
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