Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung billigt auf ihrer Sitzung am 15.12.2011 die von der COMUNA GmbH vorgelegte Gebührenkalkulation 2012/2013 für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung und für die dezentrale Abwasserbeseitigung der Stadt Boizenburg/Elbe.
Die Stadtvertretung beschließt auf ihrer Sitzung am 15.12.2011 die 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Boizenburg/Elbe.
Sachdarstellung und Begründung:
Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe hat im Jahr 2004 beschlossen, dass eine Gebührenvorschau für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung und dezentrale Abwasserbeseitigung im Abstand von zwei Jahren zu erstellen ist (Beschluss 0172/04/30). Die COMUNA GmbH erhielt den Auftrag zur Erstellung der Gebührenkalkulation für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung und die dezentrale Abwasserbeseitigung für den Kalkulationszeitraum 2012/2013. Auf der Sitzung am 30.06.2011 beschloss die Stadtvertretung (Beschluss 061/11/30) die Eckdaten der Gebührenkalkulation.
Bei der durch die COMUNA GmbH ausgeführten Kalkulation wurden jeweils die Einzeljahre betrachtet, um dann zu einem Gebührensatz für den Kalkulationszeitraum zu kommen. Das Ergebnis der Kalkulation für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung ist nachfolgend zusammengestellt:
Einzeljahr 2012 |
Einzeljahr 2013 |
Gesamtkalkulation |
|
Summe der laufenden Ausgaben Kläranlage |
492.106,70
€ |
498.381,25
€ |
990.487,95
€ |
Summe der laufenden Ausgaben Kanalnetz |
195.975,60
€ |
195.062,80
€ |
391.038,40
€ |
Summe der kalkulatorischen Abschreibungen Kläranlage |
228.797,68
€ |
224.570,54
€ |
453.368,22
€ |
Auflösungsbetrag der Beiträge Kläranlage |
-44.110,64
€ |
-43.358,62
€ |
-87.469,26
€ |
Summe der kalkulatorischen Abschreibungen Kanalnetz |
242.117,00
€ |
247.610,00
€ |
489.727,00
€ |
Auflösungsbetrag der Beiträge Kanalnetz |
-82.789,09
€ |
-81.418,88
€ |
-164.207,97
€ |
Summe der kalkulatorischen Verzinsung Kläranlage |
-3.820,84
€ |
-3.450,56
€ |
-7.271,40
€ |
Summe der kalkulatorischen Verzinsung Kanalnetz |
78.899,42
€ |
94.841,54
€ |
173.740,96
€ |
Vortrag Über-/Unterdeckung Kläranlage aus 2009/2010 |
-15.037,85
€ |
-42.123,62
€ |
-57.161,47
€ |
Vortrag Über-/Unterdeckung Kanalnetz aus 2009/2010 |
-9.703,60
€ |
-28.411,58
€ |
-38.115,18
€ |
Deckungsbedarf insgesamt |
1.082.434,38
€ |
1.061.702,87
€ |
2.144.137,25
€ |
Leistungseinheiten m³ |
415.000 |
420.000 |
835.000 |
Kostendeckender Gebührensatz |
2,60 €/m³ |
2,52 €/m³ |
2,56 €/m³ |
Die kostendeckende Gebühr für den Kalkulationszeitraum 2012/2013 wurde mit 2,56 €/m³ ermittelt. Der aktuell gültige Gebührensatz beträgt 2,54 €/m³.
Bei der dezentralen Abwasserbeseitigung wurden für die Behandlung der Fäkalschlämme aus Kleinkläranlagen ein Gebührensatz von 24,59 €/m³ (alt 26,25 €/m³) bzw. für die Behandlung von Abwässern aus abflusslosen Gruben 4,06 €/m³ (alt 3,72 €/m³) ermittelt. Die Abholgebühr für Fäkalschlämme bzw. Abwasser wurden im Rahmen der Kalkulation nicht betrachtet, da sie entsprechend des laufenden Vertrages mit der Fa. Ex-Rohr GmbH erhoben wird.
Die von der COMUNA GmbH erstellte Gebührenvorschau 2012/2013 erhalten Sie als Anlage.
Alternativen:
Anlagen:
ENTWURF
2. Satzung zur Änderung der Satzung über
die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung der
StadtBoizenburg/Elbe
(Schmutzwassergebührensatzung) vom
Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V S. 777, der §§ 1, 2, 6 und 17 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.04.2005 (GVOBl. S. 146),zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes über die Kommunalverfassung und zur Änderung weiterer kommunalrechtlicher Vorschriften vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777, 833), der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentlichen Einrichtungen der Abwasserbeseitigung – Abwassersatzung – der Stadt Boizenburg/Elbe vom 21.05.2008 wird nach Beschluss der Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe vom die folgende Satzung erlassen:
Artikel 1
Änderung der
Schmutzwassergebührensatzung
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung
der Stadt Boizenburg/Elbe (Schmutzwassergebührensatzung) vom 21.05.2008,
bekannt gemacht am 26.06.2008 im Elbe Express, sowie die 1. Satzung zur
Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die
Schmutzwasserbeseitigung der StadtBoizenburg/Elbe (Schmutzwassergebührensatzung)
vom 21.12.2009, bekannt gemacht im
Elbe-Express am 30.12.2009
wird wie folgt
geändert:
1. § 2 Abs. 5 erhält folgende Fassung:
2. § 2 Abs.6 erhält die folgende Fassung:
„7) Die Gebühr B beträgt
1. als Abholgebühr, für den Abtransport des Fäkalschlammes aus Kleinkläranlagen bzw. des Abwassers aus abflusslosen Gruben 13,69 €/m³
2. als Reinigungsgebühr für Fäkalschlämme aus Kleinkläranlagen 24,59 €/m³
3. als Reinigungsgebühr für Abwasser aus abflusslosen Gruben 4,06 €/m³
Die Gebühr zu 1. wird alternativ zusammen mit Gebühr zu 2. oder Gebühr zu 3. erhoben.“
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum 01.01.2012 in Kraft.
Boizenburg, den
Jäschke