Betreff
2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Boizenburg/Elbe
Vorlage
144/11/30
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung billigt auf ihrer Sitzung am 15.12.2011 die von der COMUNA GmbH vorgelegte Gebührenkalkulation 2012/2013 für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung und für die dezentrale Abwasserbeseitigung der Stadt Boizenburg/Elbe.

 

Die Stadtvertretung beschließt auf ihrer Sitzung am 15.12.2011 die 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Boizenburg/Elbe.

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe hat im Jahr 2004 beschlossen, dass eine Gebührenvorschau für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung und dezentrale Abwasserbeseitigung im Abstand von zwei Jahren zu erstellen ist (Beschluss 0172/04/30). Die COMUNA GmbH erhielt den Auftrag zur Erstellung der Gebührenkalkulation für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung und die dezentrale Abwasserbeseitigung für den Kalkulationszeitraum 2012/2013. Auf der Sitzung am 30.06.2011 beschloss die Stadtvertretung (Beschluss 061/11/30) die Eckdaten der Gebührenkalkulation.

Bei der durch die COMUNA GmbH ausgeführten Kalkulation wurden jeweils die Einzeljahre betrachtet, um dann zu einem Gebührensatz für den Kalkulationszeitraum zu kommen. Das Ergebnis der Kalkulation für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung ist nachfolgend zusammengestellt:

 

Einzeljahr 2012

Einzeljahr 2013

Gesamtkalkulation

Summe der laufenden Ausgaben Kläranlage

492.106,70 €

498.381,25 €

990.487,95 €

Summe der laufenden Ausgaben Kanalnetz

195.975,60 €

195.062,80 €

391.038,40 €

Summe der kalkulatorischen Abschreibungen Kläranlage

228.797,68 €

224.570,54 €

453.368,22 €

Auflösungsbetrag der Beiträge Kläranlage

-44.110,64 €

-43.358,62 €

-87.469,26 €

Summe der kalkulatorischen Abschreibungen Kanalnetz

242.117,00 €

247.610,00 €

489.727,00 €

Auflösungsbetrag der Beiträge Kanalnetz

-82.789,09 €

-81.418,88 €

-164.207,97 €

Summe der kalkulatorischen Verzinsung Kläranlage

-3.820,84 €

-3.450,56 €

-7.271,40 €

Summe der kalkulatorischen Verzinsung Kanalnetz

78.899,42 €

94.841,54 €

173.740,96 €

Vortrag Über-/Unterdeckung Kläranlage aus 2009/2010

-15.037,85 €

-42.123,62 €

-57.161,47 €

Vortrag Über-/Unterdeckung Kanalnetz aus 2009/2010

-9.703,60 €

-28.411,58 €

-38.115,18 €

Deckungsbedarf insgesamt

1.082.434,38 €

1.061.702,87 €

2.144.137,25 €

Leistungseinheiten m³

415.000

420.000

835.000

Kostendeckender Gebührensatz

2,60 €/m³

2,52 €/m³

 2,56 €/m³

 

Die kostendeckende Gebühr für den Kalkulationszeitraum 2012/2013 wurde mit 2,56 €/m³ ermittelt. Der aktuell gültige Gebührensatz beträgt 2,54 €/m³.

 

Bei der dezentralen Abwasserbeseitigung wurden für die Behandlung der Fäkalschlämme aus Kleinkläranlagen ein Gebührensatz von  24,59 €/m³ (alt 26,25 €/m³) bzw. für die Behandlung von Abwässern aus abflusslosen Gruben 4,06 €/m³ (alt 3,72 €/m³) ermittelt. Die Abholgebühr für Fäkalschlämme bzw. Abwasser wurden im Rahmen der Kalkulation nicht betrachtet, da sie entsprechend des laufenden Vertrages mit der Fa. Ex-Rohr GmbH erhoben wird.

 

Die von der COMUNA GmbH erstellte Gebührenvorschau 2012/2013 erhalten Sie als Anlage.

 

 

Alternativen:

 

 


Anlagen:

ENTWURF

 

2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung der StadtBoizenburg/Elbe

(Schmutzwassergebührensatzung) vom

 

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V S. 777, der §§ 1, 2, 6 und 17 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.04.2005 (GVOBl. S. 146),zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes über die Kommunalverfassung und zur Änderung weiterer kommunalrechtlicher Vorschriften vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777, 833), der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentlichen Einrichtungen der Abwasserbeseitigung  – Abwassersatzung – der Stadt Boizenburg/Elbe vom 21.05.2008 wird nach Beschluss der Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe vom                 die folgende Satzung erlassen:

 

 

Artikel 1

Änderung der Schmutzwassergebührensatzung

 

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Boizenburg/Elbe (Schmutzwassergebührensatzung) vom 21.05.2008, bekannt gemacht am 26.06.2008 im Elbe Express, sowie die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung der StadtBoizenburg/Elbe (Schmutzwassergebührensatzung) vom 21.12.2009, bekannt gemacht im Elbe-Express am 30.12.2009

 

wird wie folgt geändert:

 

1. § 2 Abs. 5 erhält folgende Fassung:

 

„6) Die Benutzungsgebühr A beträgt:                                                                2,56 €/m³“

 

2. § 2 Abs.6 erhält die folgende Fassung:

 

„7) Die Gebühr B beträgt

 

1.  als Abholgebühr, für den Abtransport des Fäkalschlammes aus Kleinkläranlagen bzw. des Abwassers aus abflusslosen Gruben                                                                      13,69 €/m³

2.  als Reinigungsgebühr für Fäkalschlämme aus Kleinkläranlagen              24,59 €/m³

3.  als Reinigungsgebühr für Abwasser aus abflusslosen Gruben                               4,06 €/m³

 

Die Gebühr zu 1. wird alternativ zusammen mit Gebühr zu 2. oder Gebühr zu 3. erhoben.“

 

Artikel 2

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt zum 01.01.2012 in Kraft.

 

 

Boizenburg, den

 

Jäschke

Bürgermeister