Betreff
Verwaltungsvereinbarung Stadt Boizenburg/Elbe / Landkreis Lüneburg hier: Aufnahme von Schülerinnen und Schüler an der Regionalen Schule Boizenburg/Elbe mit gymnasialer Laufbahnempfehlung
Vorlage
140/11/10
Art
Beschlussvorlage

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung spricht sich auf ihrer Sitzung am 13.12.2011 für die Aufnahme von Schülerinnen und Schüler mit gymnasialer Laufbahnempfehlung  aus dem Landkreis Lüneburg, nördlich des Amtes Neuhaus an der Regionalen Schule Rudolf Tarnow Boizenburg/Elbe ab dem Schuljahr 2012/13 aus. Die Aufnahme erfolgt auf Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung zwischen der Stadt Boizenburg/Elbe und dem Landkreis Lüneburg. Hier wird auch der Gastschulbeitrag geregelt sein.


Sachdarstellung und Begründung:

 

Zwischen den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen bestehen keine vertraglichen Regelungen über die gegenseitige Aufnahme von Schülerinnen und Schülern und dem damit verbundenen Gastschulbeitrag für einen Schulbesuch durch Schüler mit Wohnsitz im jeweils anderen Bundesland.

 

Der Landkreis Lüneburg ist an die Stadt Boizenburg/Elbe mit der Bitte um Prüfung einer länderübergreifenden Beschulung herangetreten. Hierbei handelt es sich um Schülerinnen und Schüler aus den Gemeinden nördlich des Amtes  Neuhaus. Mit einer länderübergreifenden Beschulung wird den Schülern der möglichst wohnortnahe Zugang von Bildungsangeboten ermöglicht, welche im eigenen Landkreis vergleichsweise nur erschwert möglich wären. Hierbei wird sich auf die Fähre Bleckede gerade in den Hochwasserzeiten bzw. in den Wintermonaten bezogen.

 

Voraussetzung für eine länderübergreifende Beschulung ist eine Verwaltungsvereinbarung zwischen der Stadt Boizenburg/Elbe und dem Landkreis Lüneburg. Eine ähnliche Vereinbarung gibt es bereits zwischen dem Landkreis Ludwigslust-Parchim  für die Schulen in Trägerschaft des Landkreises Ludwigslust-Parchim und dem Landkreis Lüneburg. Die Vereinbarung regelt auch den Gastschulbeitrag.

 

Um eine langfristige Planung von beiden Seiten auf den Weg zu bringen, wird für den Landkreis Lüneburg das Votum der Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe benötigt. Für die Stadt Boizenburg/Elbe als Schulträger der Regionalen Schule sind Planungen hinsichtlich der Kapazitätsverordnung (Beschluss Stv 18.03.2010) für die Schule sowie Beratungen u.a. mit der Schulkonferenz zu planen.