Sachdarstellung und Begründung:
Im
Personenstandsgesetz vom 19.02.2007 regelt der § 3, dass die
Personenstandsregister ab dem 01.01.2009 elektronisch zu führen sind.
Der § 75 dieses
Gesetzes lässt eine Übergangsregelung bis spätestens 31.12.2013 in Papierform
zu.
Der § 74 des
Gesetzes ermächtigt die Landesregierungen, ein zentrales elektronisches
Personenstandsregister einzurichten und nähere Bestimmungen zu dessen Führung
zu treffen.
Somit hat der
Landtag M-V am 01.12.2008 das Landespersonenstandsausführungsgesetz
beschlossen, in dem in den § 3 bis 5 die Einrichtung einer zentralen
Vermittlungsstelle für alle Standesämter in M-V beim DVZ Schwerin sowie die
Übernahme der Kosten geregelt ist.
Die Kosten der
Einrichtung der Vermittlungsstelle übernimmt das Land. Die jährlichen
Betriebskosten werden von den kreisfreien Städten, Ämtern und amtsfreien
Gemeinden als Aufgabenträger übernommen. Grundlage der Berechnung ist die
jeweilige Einwohnerzahl.
Für die Stadt
Boizenburg, die für die Anbindung an die elektronischen Personenstandsregister
im Dezember 2011 vorgesehen ist (Voraussetzungen sind geschaffen, da wir uns
bereits vor
2 Jahren
entschlossen, das Fachverfahren des Standesamtes –Autista- über den
Zweckverband Elektronische Verwaltung, in dem wir als Stadt Mitglied sind, in
Form eines Hostingvertrages beim DVZ supporten zu lassen), ergeben sich ab dem
Jahr 2012 folgende Kosten, die jährlich zusätzlich einzuplanen sind:
Kosten für den
Betrieb des DVZ Schwerin jährlich = 6.128,26
€
IT-Dienstleistungen
des Zweckverbandes Elektronische
Verwaltung 88,- € monatlich =
1.056,00 €
Pflege für 2
Signaturkarten (Standesbeamter und Vertretung)
jährlich
= 47,60
€
Dienstleistung für 2
Signaturkarten jährlich = 110,00 €
Gesamtkosten
jährlich ab 2012 = 7.341,86
€
Sämtliche Leistungen
wie z.B. technischer Betrieb, Softwarewartung und Pflege, Administration und
Konfiguration der Systeme sind in den genannten Kosten enthalten.
Es entfallen nicht
nur erhebliche Administrationspflichten unsererseits, sondern es wird eine hohe
Sicherheit bezüglich der elektronischen Registeraufbewahrung (Geburten 110
Jahre, Eheschließungen 80 Jahre und Sterbefälle 30 Jahre) gewährleistet.