Betreff
Elektronisches Personenstandsregister
Vorlage
109/11/30
Art
Berichtsvorlage

Sachdarstellung und Begründung:

 

Im Personenstandsgesetz vom 19.02.2007 regelt der § 3, dass die Personenstandsregister ab dem 01.01.2009 elektronisch zu führen sind.

Der § 75 dieses Gesetzes lässt eine Übergangsregelung bis spätestens 31.12.2013 in Papierform zu.

Der § 74 des Gesetzes ermächtigt die Landesregierungen, ein zentrales elektronisches Personenstandsregister einzurichten und nähere Bestimmungen zu dessen Führung zu treffen.

 

Somit hat der Landtag M-V am 01.12.2008 das Landespersonenstandsausführungsgesetz beschlossen, in dem in den § 3 bis 5 die Einrichtung einer zentralen Vermittlungsstelle für alle Standesämter in M-V beim DVZ Schwerin sowie die Übernahme der Kosten geregelt ist.

Die Kosten der Einrichtung der Vermittlungsstelle übernimmt das Land. Die jährlichen Betriebskosten werden von den kreisfreien Städten, Ämtern und amtsfreien Gemeinden als Aufgabenträger übernommen. Grundlage der Berechnung ist die jeweilige Einwohnerzahl.

 

Für die Stadt Boizenburg, die für die Anbindung an die elektronischen Personenstandsregister im Dezember 2011 vorgesehen ist (Voraussetzungen sind geschaffen, da wir uns bereits vor

2 Jahren entschlossen, das Fachverfahren des Standesamtes –Autista- über den Zweckverband Elektronische Verwaltung, in dem wir als Stadt Mitglied sind, in Form eines Hostingvertrages beim DVZ supporten zu lassen), ergeben sich ab dem Jahr 2012 folgende Kosten, die jährlich zusätzlich einzuplanen sind:

 

Kosten für den Betrieb des DVZ Schwerin jährlich                        =   6.128,26 

IT-Dienstleistungen des Zweckverbandes Elektronische

Verwaltung     88,- € monatlich                                                        =   1.056,00 

Pflege für 2 Signaturkarten (Standesbeamter und Vertretung)

jährlich                                                                                              =        47,60 

Dienstleistung für 2 Signaturkarten jährlich                                     =      110,00 

Gesamtkosten jährlich ab 2012                                                       =   7.341,86 

 

Sämtliche Leistungen wie z.B. technischer Betrieb, Softwarewartung und Pflege, Administration und Konfiguration der Systeme sind in den genannten Kosten enthalten.

Es entfallen nicht nur erhebliche Administrationspflichten unsererseits, sondern es wird eine hohe Sicherheit bezüglich der elektronischen Registeraufbewahrung (Geburten 110 Jahre, Eheschließungen 80 Jahre und Sterbefälle 30 Jahre) gewährleistet.