Beschlussvorschlag:
Die
Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt, dem Antrag von Frau Vera
Franck auf Entlassung aus dem Ehrenamtsverhältnis 1. Stellvertreterin des
Bürgermeisters mit Wirkung vom 21.September 2011 stattzugeben.
Sachdarstellung und Begründung:
Frau Vera Franck, Ehrenbeamtin als 1. Stellvertreterin des Bürgermeisters, hat am 07.09.2011 die Entlassung aus dem Ehrenamtsverhältnis mit Wirkung vom 21. September 2011 beantragt. Am 21. 09.2011 beginnt für Frau Franck die Freistellungsphase im Rahmen des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses. Ab diesem Zeitpunkt steht sie der aktiven Verwaltungsarbeit der Stadt Boizenburg/Elbe nicht mehr zur Verfügung.
Gemäß § 33 Ziffer 1 und § 36 Abs. 1 und 2 des Landesbeamtengesetzes Mecklenburg-Vorpommern kann der Beamte jederzeit seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis verlangen.
In Anwendung des § 36 Abs. 1 und 2 des Landesbeamtengesetzes Mecklenburg-Vorpommern muss die Stadtvertretung als oberste Dienstbehörde der Stadt Boizenburg/Elbe über den Entlassungsantrag einschließlich Entlassungszeitpunkt beschließen.
Frau Franck erhält eine Entlassungsurkunde über die Entlassung aus dem Ehrenamtsverhältnis
mit Wirkung vom 21. September 2011.