Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt eine
Aufwandsentschädigung nach
§ 14 Abs. 1 S. 2 LKWO M-V in Höhe von 25 Euro je Sitzung für die Mitglieder des
Gemeindewahlausschusses bzw. am Wahltag für die Mitglieder der Wahlvorstände
(für die Stichwahl der Landrätin/ des Landrates am 18.09.2011).
Sachdarstellung und Begründung:
Am 18. September 2011 findet die Stichwahl der Landrätin/ des Landrates für den Landkreis Ludwigslust-Parchim statt. In der Stadt Boizenburg/Elbe werden 12 Wahlbezirke und ein Briefwahlvorstand eingerichtet und mit jeweils sechs Wahlhelferinnen und Wahlhelfern besetzt.
Gemäß § 12 Abs. 1 Landes- und Kommunalwahlgesetz M-V (LKWG M-V) haben die Mitglieder der Wahlorgane Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung. Die Aufwandsentschädigung beträgt nach § 14 Abs. 1 S. 1 Landes- und Kommunalwahlordnung (LKWO M-V) 21 Euro am Wahltag für die Mitglieder der Wahlvorstände und 21 Euro je Sitzung für die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses. Darüber hinaus erhalten die Mitglieder der Wahlvorstände und des Gemeindewahlausschusses, wenn sie außerhalb ihres Wahlbezirkes tätig werden, Ersatz ihrer notwendigen Fahrtkosten in entsprechender Anwendung des Landesreisekostenrechts.
Die Stadtvertretung kann für die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses und der Wahlvorstände eine höhere Aufwandsentschädigung beschließen, die auch nach Funktionen differenziert werden kann (§ 14 Abs. 1 S. 2 LKWO M-V).
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der Stadt Boizenburg/Elbe eine erhöhte Aufwandsentschädigung von 25 Euro nicht im vollen Umfang vom Landkreis erstattet wird, sondern lediglich 21 Euro nach § 14 Abs. 1 S. 1 LKWO M-V.
Der 21 Euro übersteigende Betrag ist von der Stadt Boizenburg/Elbe zu tragen und kostet für alle städtischen Wahlvorstände voraussichtlich 312 Euro (ohne Berücksichtigung eventueller Sitzungen des Gemeindewahlausschusses).
Mit Beschluss der Stadtvertretung vom 30.06.2011 wurde für die am 04. September 2011 stattgefundene Hauptwahl eine Aufwandsentschädigung von 25 Euro festgelegt.
Alternativen:
Als Aufwandsentschädigung wird den Mitgliedern der
Wahlorgane der von der Landes- und Kommunalwahlordnung vorgeschriebene
Mindestbetrag von 21 Euro gezahlt.
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen |
Folgekosten |
Betrag |
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Verausgabt: 7.434,17 Euro Noch verfügbar: 65,83 Euro |
Deckungsvorschlag: Erhöhung des HH-Ansatzes im Rahmen des Nachtrages |
Unterschrift
Mitzeichnung : Fachbereich
I (Kämmerei)
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(im Bedarfsfall)
Personalrat
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Gleichstellungsbeauftragte ...............................................