Beschlussvorschlag:
1.Die
Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt, Frau/Herrn.......................in
den Aufsichtsrat der Versorgungsbetriebe Elbe GmbH zu bestellen.
2.Die
Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe bindet den Vertreter der Stadt in der
Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Boizenburg/Elbe GmbH dahingehend, für
die Berufung von Frau/Herrn...............................in den Aufsichtsrat
der Versorgungsbetriebe Elbe GmbH zu stimmen..
Sachdarstellung und Begründung:
Bei der Bestellung eines Aufsichtsratsmitgliedes handelt es sich nach Auffassung der Rechtsaufsichtsbehörde nicht um eine Wahl (vergl. Sachdarstellung zur Vorlage 74/11/BM), sondern um einen Beschluss gemäß § 31 der KV.
Ungeachtet des Umstandes, dass es sich bei der Bestellung des Aufsichtsratsmitgliedes nicht um eine Wahl handelt, erfolgt die Bestellung auf den Grundlagen des Verhältniswahlprinzips.
Insofern steht das Vorschlagsrecht der Fraktion BfB zu.
Wenn die/der Bewerberin/Bewerber keine Mehrheit in der Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe erhält, bleibt der Sitz im Aufsichtsrat der Versorgungsbetriebe Elbe GmbH unbesetzt.