Beschlussvorschlag:
Die
Stadtvertretung beschließt die Umstellung der Versorgung sämtlicher
Verbrauchsstellen der Stadt mit elektrischer Energie auf regenrativ erzeugten
Strom (Öko-Strom) zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Die Verwaltung
wird beauftragt, die bestehenden Stromlieferverträge mit dem Versorger auf
Öko-Strom umzustellen.
Sachdarstellung und Begründung:
Nicht zuletzt durch die Reaktorkatastrophe in Fukushima hat sich die Sicht hinsichtlich des Verbrauchs elektrischer Energie verändert.
Bereits in den Jahren vorher richtete sich der Fokus der Verbraucher auf Energiesparmaßnahmen. So war es auch bei den Verbrauchsstellen der Stadt Boizenburg/Elbe. Energiesparlampen ersetzten alte Leuchtmittel in den Gebäuden und bei der Straßenbeleuchtung. Die Verbräuche wurden stärker kontrolliert und sind insgesamt leicht zurückgegangen.
Nach der Reaktorkatastrophe wurde der Fokus auf die Erzeugung erneuerbarer Energien geleitet. Unterstützt vom durch die Bundesregierung beschlossenen Atomausstieg. Allerorten entstehende Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien werden weiterhin verstärkt gefördert. Die Einstellung der Verbraucher hat sich teilweise entsprechend verändert.
Um hier ein Zeichen für die Stadt und die Region um Boizenburg/Elbe herum zu setzen, sollte die Stadt ihre Verbrauchsstellen auf die Lieferung von Öko-Strom umstellen.
Der Öko-Strom wird insgesamt leicht teurer sein als der derzeit bezogene Strom. Es wird mit Mehrkosten von insgesamt ca. 8.000 Euro, auf sämtliche Verbrauchsstellen der Stadt Boizenburg/Elbe bezogen, gerechnet. Hierbei handelt es sich zum einen um die Gebäude der Stadt Boizenburg/Elbe, z.B. die Verwaltungsgebäude und Schulen, aber auch um das Klärwerk und die Straßenbeleuchtung. Dieser überschaubare Mehrbetrag kann im Haushalt dargestellt werden.
Um ein entsprechendes Zeichen zu setzen, sollte die Umstellung frühestmöglich erfolgen.
Alternativen:
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen |
Folgekosten |
Betrag |
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Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Unterschrift
Mitzeichnung : Fachbereich
I (Kämmerei) ................................................
(im Bedarfsfall)
Personalrat ...............................................
Gleichstellungsbeauftragte ...............................................