Betreff
1. Nachtragshaushalt 2011
Vorlage
080/11/10
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Stadtvertreter beschließen auf Ihrer Sitzung am 8.9.2011 den 1. Nachtragshaushalt 2011


Sachdarstellung und Begründung:

 

 

Die KV M-V §50 und die GemHVO § 32 legen die gesetzlichen Grundlagen für die Nachtragssatzung fest.

 

Die Haushaltssatzung 2011 wurde durch die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe am 26.01.2011 beschlossen.

Die Kommunalaufsicht hat diese Satzung als angezeigt zur Kenntnis genommen.

 

Viele Änderungen führen zur Erarbeitung der ersten Nachtragssatzung.

Diese ziehen sich durch den gesamten Haushalt.

 

Dazu einige Beispiele:

 

Die Gewerbesteuereinnahmen haben sich in 2011 wesentlich erhöht.

 

Keine Zuführungen mehr vom Vermögenshaushalt in den Verwaltungshaushalt wegen Fehlbeträge.

 

Mehr Fördermittelzuweisungen als geplant

 

Erhöhte Baukosten nach Ausschreibungen

 

Die erhebliche Gewinnausschüttung der Stadtwerke führt zu Mehreinnahmen.

 

Der Sammelnachweis 1 wurde überarbeitet.

 

Die Zuweisungen zu den Kitas wurden erhöht.

 

 

Im Anhang sind die wesentlichen Mehr- und Minder Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt und im Vermögenshaushalt erläutert

 

 

Die Satzung ist ebenfalls als Anhang zur Beschlussvorlage vorhanden

 


Finanzielle Auswirkungen:

 


Anlagen:

 

1.Satzung

2.Erläuterungen der Mehr- und Mindereinnahmen sowie der Mehr- und Minderausgaben des

   Haushaltsplanes