Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss
bestätigt die Eilentscheidung des Bürgermeisters zu der außerplanmäßigen
Ausgabe von 3.000,00 € zur Deckung der außergerichtlichen Vergleichskosten mit
dem Ingenieurbüro.
Sachdarstellung und Begründung:
Bezugnehmend auf die Vorlage 043/11/BM war am Dienstag den 07.06.2011 ein Gespräch mit den Fraktionsvorsitzenden, dem Bürgermeister Herrn Jäschke und dem RA Prof. Dr. Schmidt.
Herr Prof. Schmidt erläuterte den Sachverhalt und gab das letzte Gespräch mit dem Anwalt der Gegenseite wieder. Darin hat er die Stadt dahingehend vertreten, dass eine außergerichtliche Einigung sichtlich unter 7.500,00 € liegen muss.
In dem Gespräch äußerten sich die Fraktionsvorsitzenden, dass der Kostenrahmen bei 3.000,00 bis max. 4.000,00 € liegen sollte.
Herr Prof. Dr. Schmidt hat eine Einigung dahingehend erreicht, dass die beiden Verträge
1. für die Schwartower Straße und
2. für den alten Dorfbereich Bahlen aus dem Jahr 1993
mit der Vergleichszahlung von insgesamt 3.000,00 € erledigt sind.
Dieses Angebot hat Prof. Dr. Schmidt am 08.Juni der Gegenseite schriftlich mitgeteilt.
Die Gegenseite hat das Angebot mit Datum vom 09.06.2011 mit Unterschrift bestätigt.
Die Gegenseite teilt der Stadt eine angemessene Zahlungsfrist bis zum 24.06.2011 mit.
Wie in der Beratung am 07.06.2011 festgelegt wurde, muss eine Eilentscheidung des Bürgermeisters zur Einhaltung der Zahlungsfrist erfolgen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen |
Folgekosten |
Betrag |
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Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: Allgemeine Rücklage |
Unterschrift
Mitzeichnung : Fachbereich
I (Kämmerei)
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(im Bedarfsfall)
Personalrat
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Gleichstellungsbeauftragte
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