Beschlussvorschlag:
Die
Stadtvertretung beschließt auf ihrer Sitzung am 30.06.2011 die außerplanmäßige
Ausgabe zur Finanzierung des Eigenanteils zur Erneuerung Straßenbeleuchtung
Wohnbereich Siedlung (siehe Anlage).
Sachdarstellung und Begründung:
Die Straßenbeleuchtung im Boizenburger Wohngebiet Siedlung ist sehr marode und hauptsächlich verantwortlich für die hohen Wartungskosten der Straßenbeleuchtung im städtischen Haushalt.
Der Stromverbrauch der Lampen in diesem Bereich ist ein weiterer wesentlicher Kostenfaktor.
Die Stadt Boizenburg/Elbe informierte sich über die weiterentwickelte LED Technik, mögliche Einsparpotenziale und Finanzierungsaspekte bei der Straßenbeleuchtung.
Das Landesförderinstitut M-V zeigt großes Interesse an der Durchführung dieser Maßnahme.
In Zusammenarbeit mit dem Büro Zien- Schäfer Ingenieurplanung, Schwerin wurde eine
Bedarfs – Kostenanalyse erstellt.
Gemäß Förderrichtlinie wird die Differenz zwischen herkömmlicher und neuer Technologie gefördert. Auf Grund der guten Projektdarstellung ist die Förderung der gesamten technischen Kosten in Aussicht gestellt.
Der Fördersatz
beträgt 40%.
Um einen besseren Überblick darzustellen, ist der betreffende Bereich der Siedlung in drei Unterbereiche eingeteilt worden.
Siehe Anlage.
Der grüne Bereich umfasst folgende Straßen:
Metlitzer Weg, Schwartower Steig, Am Keesboom, Am Ziegelberg, Verbindungsweg R. Breitscheidstraße/ Grüner Weg, Bushaltestelle Tarnow Schule und der Bereich der Dr. Alexander Straße zur Schwartower Straße.
In diesem Bereich werden nur die Lampenköpfe durch LED Beleuchtung ausgetauscht.
Die Kabel sind neu verlegt worden.
Der rote Bereich umfasst den oberen Bereich der Dr. Alexander Straße, Grüner Weg, Am Grünen Weg/ Spielstraße, Neuer Weg, Ludwig Reinhard Straße, Theodor Körner Straße,
R. Markmann Straße, Rudolf Breitscheid Straße und die untere Birkenstraße.
In diesem Abschnitt müssen die Kabel neu verlegt, Lampen und Lampenmasten erneuert und weitere Erdarbeiten ausgeführt werden.
Der gelbe Bereich bezieht sich auf die Birkenstraße und anliegende Seitenwege.
Hier wird in diesem Jahr mit dem Neubau der Straße und der Abwasserleitungen begonnen.
Es werden auch hier die neuen LED Lampen aufgestellt. Die Straße ist Bestandteil unseres Förderantrages beim Landesförderinstitut M-V.
Für die Gesamtmaßnahme hat die Stadt in Absprache mit dem Landesförderinstitut einen Antrag auf vorzeitigen Vorhabensbeginn gestellt, da die Birkenstraße sich bereits in der Ausschreibungsphase befindet.
Die vorläufige Kostenberechnung für die gesamten Maßnahmen betragen:
Gesamtfinanzierung 619.190,00 € förderfähige Kosten (föfä K)
+
33.110,00 € nicht förderfähige
Kosten (nföfä K)
Gesamt 652.300,00 €
davon 1. Projektierungs- und Planungskosten
10% sind förderfähig Kosten 56.290,00 € föfä K
2. Investitionen in technische Gerät und
Anlagen 330.600,00 € föfä K
3. Investitionen in Infrastruktur
(z:B. Kabelverlegung) 232.300,00 € föfä K
Zwischensumme 619.190,00 € föfä K
4.
ca. 6 % Planungskosten nicht förderfähige Kosten 33.110,00 € nföfä
K
Gesamtkosten 652.300,00 €
Von den
förderfähigen Kosten kann die Stadt voraussichtlich 40% Förderung erhalten.
Das wären 247.676,00
€.
Der Eigenanteil
liegt bei 404.624,00 €.
In den Gesamtkosten sind die Kosten der Straßenbeleuchtung für die Birkenstraße enthalten.
Die Birkenstraße wird komplett erneuert, wobei von den Anliegern der Straße ein Straßenausbaubeitrag für den Anteil des Straßenbaues, der Beleuchtung und des ½ RW-Kanals laut Satzung erhoben werden muss.
Bei der Veranlagung muss eine herkömmliche Straßenbeleuchtung bei den Gesamtkosten zur Abrechnung in Ansatz gebracht werden.
Der Zuschuss in Höhe von 40% kann den Mehraufwand zur herkömmlichen Straßenbeleuchtung decken.
Genaue Angaben hierzu können frühestens nach Auswertung des Submissionsergebnisses zur öffentlichen Ausschreibung Birkenstraße getroffen werden.
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen |
Folgekosten |
Betrag |
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Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: Rücklage Regulierung im 1.Nachtrag |
Unterschrift
Mitzeichnung : Fachbereich
I (Kämmerei)
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(im Bedarfsfall)
Personalrat
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Gleichstellungsbeauftragte ...............................................