Betreff
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 für den Bereich" Gewerbegebiet Boizenburg/Bahnhof/B 195 Neu Nord/B 5 Neu Süd" hier: Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB (Baugesetzbuch)
Vorlage
045/11/30
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

  1. Der Bebauungsplan Nr. 18 für den Bereich „ Gewerbegebiet Boizenburg/ Bahnhof/ B 195 Neu Nord/ B 5 Neu Süd“ wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB geändert.
  2. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans für den Bereich „ Gewerbegebiet Boizenburg/ Bahnhof/ B 195 Neu Nord/ B 5 Neu Süd“ in der Fassung vom 30. Juni wird gebilligt
  3. Der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

 


Sachdarstellung und Begründung:

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 für den Bereich „ Gewerbegebiet Boizenburg/ Bahnhof/ B 195 Neu Nord/ B 5 Neu Süd“ ist im Mai 2009 in Kraft getreten. Damit waren die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau des Baumarktes geschaffen worden.

 

Die festgesetzte zulässige Geschossfläche in Höhe von insgesamt 5.000 m² für das Sondergebiet „Handel“ 1 und 2 (Fachmarkt/ Baumarkt und Lebensmittelhandel – ALDI) ist ausgeschöpft, so dass im Rahmen einer erneuten Änderung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den nunmehr geplanten Möbelfachmarkt erst noch geschaffen werden müssen. BURA- Möbel beabsichtigt aus der Galliner Straße in das Gewerbegebiet auf die noch freie Fläche bei ALDI und Baumarkt umzuziehen. Damit werden keine zusätzlichen Verkaufsflächen geschaffen.

 

Die Änderung eines Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ist zulässig, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Die Anwendungsvoraussetzungen für dieses Verfahren liegen vor, weil der Gebietscharakter (Sondergebiet Handel) nicht verändert wird. Ein Möbelfachmarkt führt auch keine innenstadtrelevante Sortimente.

 

Bei der Änderung eines Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren ist die Durchführung einer Umweltprüfung nicht erforderlich. Es ist kein Umweltbericht zu erstellen.

 

Das Planänderungsvorhaben entwickelt sich aus dem wirksamen Flächennutzungsplan.

 

Die Kosten für die Planänderung werden vom Vorhabenträger des Möbelfachmarktes übernommen.

 

 

Alternativen:

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

HHSt.:      

HH-Ansatz:             

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

     

     

     

     

 

 

                                                                                                Unterschrift

 

Mitzeichnung :           Fachbereich I (Kämmerei)      ................................................

(im Bedarfsfall)

Personalrat                               ...............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte      ...............................................