Betreff
Doppik: Produktplan und Verwaltungsorganisation
Vorlage
040/11/20
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Stadtvertretung beschließt den Produktplan der Stadt Boizenburg/Elbe und die damit verbundene Neuorganisation der Stadtverwaltung.


Sachdarstellung und Begründung:

 

Gemäß §1 Abs. 1 KomDoppikEG M-V führt die Stadt Boizenburg/Elbe ab 2012 die Kommunale Doppik ein.

 

Die Gemeinden haben auch künftig für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung und einen Haushaltsplan zu erlassen. Der Haushaltsplan besteht aus einzelnen Teilhaushalten, die wiederum produktorientiert funktional oder nach der örtlichen Organisation institutionell zu gliedern sind.

 

Voraussetzung für die Gliederung in Teilhaushalte ist somit die Bildung von Produkten.

 

Auf der Grundlage des landeseinheitlichen Produktrahmenplans und anhand der gemeindlichen Bedürfnisse wurde ein Produktplan für die Stadt Boizenburg/Elbe aufgestellt. Dieser bildet sämtliche Leistungen und Produkte ab.

 

Durch den landeseinheitlichen Produktrahmenplan werden die ersten drei Stellen des Produktes, also der Hauptproduktbereich, der Produktbereich und die Produktgruppe verbindlich vorgegeben. Das bedeutet, dass sofern die Gemeinde eine Leistung einer Produktgruppe erbringt, sie auch ein Produkt hierfür bilden muss.

 

Der Produktplan ist vergleichbar mit der jetzigen Gliederung, die Produktnummer gibt an „wo“ zu buchen ist.
Das Sachkonto gibt an „was“ zu buchen ist, es ist mit der jetzigen Gruppierung vergleichbar.

 

 

Die Zuordnung der Produkte zur derzeitig bestehenden Verwaltungsorganisation sehen Sie in Anlage 1.

 

Die interne Leistungsverrechnung muss in Mecklenburg-Vorpommern auch im Finanzhaushalt dargestellt werden, d.h. dass das Geld geplant werden muss, obwohl es tatsächlich nicht fließt.

 

Interne Leistungsverrechnungen müssen vorgenommen werden, wenn ein Fachbereich Aufgaben für einen anderen erledigt. Diese Schnittstellen (bei uns 3,7 Stellen) zwischen den Fachbereichen gilt es zu vermeiden.

 

Durch die Einführung der zentralen Finanzbuchhaltung und eines zentralen Grundstücks- und Gebäudemanagements fallen bereits viele Schnittstellen weg. Einige können auch durch Aufgabenumverteilung vermieden werden

 

Darüber hinaus sollte jedoch auch die Verwaltungsorganisation soweit angepasst werden, dass der Fachbereich Steuerung und Service dem Bürgermeister angegliedert wird. Hierdurch werden weitere 1,2 Stellen an Schnittstellen eingespart.

 

Die daraus resultierende 2er Organisation mit der Zuordnung der Produkte entnehmen Sie Anlage 2.

 

Es verbleiben lediglich vereinzelt Schnittstellen, die sich nicht vermeiden lassen, z.B.: die Mitwirkung beim Produkt Gremienarbeit.

 


Anlagen: