Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt auf Ihrer Sitzung am 14.04.2011 die 2. Änderung der Entgeltordnung der Stadt Boizenburg/Elbe für das Naturerlebnisbad und des Freizeitplatzes Boizenburg ab der Saison 2011, einschließlich der dazugehörenden Gebührenkalkulation mit den geänderten Preisvorschlägen des Ausschusses für Soziales, Kultur und Sport der Stadt Boizenburg/Elbe.
Sachdarstellung und Begründung:
Der Ausschuss
für Soziales, Kultur und Sport hat sich für Änderungen in der Entgeltordnung
ausgesprochen. (blau gekennzeichnet)
Auf der
Sitzung des Finanzausschusses vom 23.03.2011 wurde darauf hingewiesen, dass
sich in der Vorlage 009/30/11 Schreibfehler eingeschlichen haben. Diese wurden
mit dieser Ergänzungsvorlage verändert. (rot
gekennzeichnet)
Das Naturerlebnisbad und der
Freizeitplatz Boizenburg werden Mitte Mai ihre diesjährige Saison eröffnen. Die
Nachkalkulation für 2010 ergibt bei geplanten 12.500 Besuchern und 245.000,00 €
Kosten einen kostendeckenden Eintrittspreis von 19,60 €.
Zwischen 2007 und 2010 liegen die
Besucherzahlen zwischen 6.698 und 12.491.
Es wird vorgeschlagen, auch
weiterhin sozialverträgliche Eintrittspreise zu veranschlagen.
Die neue
Entgeltordnung für das Naturerlebnisbad beinhaltet unveränderte Preise.
1. Entgelte Naturerlebnisbad
Vorschlag
Verwaltung
alter
Preis neuer
Preis
a)
Kinder 1,00 € 1,00 €
b)
Erwachsene 3,50 € 3,50 €
c)
Zehnerkarte Kinder 8,00 € 8,00 €
d) Zehnerkarte
Erwachsene 25,00 € 25,00 €
e)
Feierabendkarte Erwachsene
2,00, € 2,00 €
Kinder
0,50 € 0,50 €
d) Jahreskarte Erwachsene 50,00
€
Kinder 16,00
€
Die Entgelte für den
Schwimmunterricht ändern sich wie folgt:
3. Entgelte für den
Schwimmunterricht
Alter
Preis neuer Preis
für
einen Schwimmkurs (10 Tage) beträgt 45,00
€ 45,00 €
für die
Abnahme der Schwimmstufen
Seepferdchen/Seeräuber
3,00 € 3,00 €
Bronze 3,00 € 5,00 €
Silber 3,00 € 5,00 €
Gold 3,00 € 5,00 €
5. Entgelte für die Benutzung des
Freizeitplatzes und Übernachtung
Entgelte bleiben unverändert _
Für die
Benutzung des Freizeitplatzes mit Übernachtung wird
ein
Entgelt erhoben von 3,00 € pro Person /
Tag
Vorschlag SKS 3,50
pro Person / 24 h
Die 24 Stunden sollen bedeuten von 0.00 Uhr – 23.59 Uhr.
Erläuterung
hierzu: Die Platzordnung für den Freizeitplatz Boizenburg regelt die Anreise ab
13:00 Uhr und die Abreise bis 12:00 Uhr.
Für die
Benutzung des Freizeitplatzes ohne Übernachtung wird
ein
Entgelt erhoben von 2,00 € pro Person / Tag
Zusätzlich aufgenommen:
Bei
Gruppen ab 10 Kinder hat 1 Gruppenleiter freien Eintritt.
Für die
Nutzung des Raumes für die Betreuer 5,00 € pro Person
Die
beschlossene Entgeltordnung aus dem Jahre 2010 wurde nur für die Saison 2010
beschlossen.
Alternativen:
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen |
Folgekosten |
Betrag |
||
Ja x |
Nein |
Ja x |
Nein |
Monatlich Jährlich |
Mittel stehen bereit: Ja Nein HHSt.: HH-Ansatz: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Unterschrift
Mitzeichnung : Fachbereich
I (Kämmerei)
................................................
(im Bedarfsfall)
Personalrat
...............................................
Gleichstellungsbeauftragte
...............................................