Beschlussvorschlag:
- Die Stadtvertreter beschließen die Jahresrechnung 2010.
- Die Stadtvertreter erteilen dem Bürgermeister die Entlastung für
das Haushaltsjahr 2010.
Sachdarstellung
und Begründung:
Der Haushalt für das Jahr 2010 wurde von der Stadtvertretung am 18.03.2010
beschlossen. Der erste Nachtrag wurde am 16.09.2010 verabschiedet.
Der Ablauf eines Haushaltsjahres einer Gemeinde ist ein ständiger
Kreislauf von Planung und Ausführung des Haushaltsplanes und der
Rechnungslegung. Die Prüfung und die Entlastung des Bürgermeisters beenden
diesen Kreislauf.
Der Haushaltsplan bildet den finanziellen Handlungsrahmen der Stadt,
kann aber in der Ausführung Abweichungen erfahren.
Die Abrechnung ist die Dokumentation des Ergebnisses des durchgeführten
Haushaltsplanes. In ihr legt der Bürgermeister Rechenschaft ab, in wieweit die
Haushaltswirtschaft nach dem Haushaltsplan geführt wurde.
Die §§ 37-42 der GemHVO MV regeln den Inhalt der Jahresrechnung.
Die Jahresrechnung besteht aus dem kassenmäßigen Abschluss und der
Haushaltsrechnung. Beide Teile greifen ineinander über.
Entsprechend §21 GemHVO Haushaltsausgleich dienen die Einnahmen zur
Deckung der Ausgaben. Nicht benötigte Einnahmen sind dem Vermögenshaushalt
zuzuführen. Der erzielte Überschuss darf auch als gesetzlich planmäßige Ausgabe
der allgemeinen Rücklage zugeführt werden.
Der Bürgermeister stellt den Abschluss der Jahresrechnung fest und legt
diese der Stadtvertretung zur Beschlussfassung vor.
Entsprechend der Niederschrift über die Prüfung der Jahresrechnung 2010
kam der Rechnungsprüfungsausschuss zu dem Ergebnis, das die Jahresrechnung
ordnungsgemäß erstellt wurde und die Entlastung des Bürgermeisters für das
Rechnungsjahr 2010 empfohlen werden kann. (siehe Anlage, diese wird nachgereicht)
Alternativen:
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen |
Folgekosten |
Betrag |
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Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Unterschrift
Mitzeichnung : Fachbereich
I (Kämmerei)
................................................
(im Bedarfsfall)
Personalrat
...............................................
Gleichstellungsbeauftragte ...............................................