Betreff
Stand der Doppik
Vorlage
020/11/20
Art
Berichtsvorlage

 

Stand der Umstellung auf die Doppik

 

Vermögensbewertung:

 

1.    Unbewegliches Vermögen:

Die Erfassung und Bewertung des unbeweglichen Vermögens (Gebäude, Infrastrukturvermögen, Grund und Boden) wird spätestens Anfang des 2. Quartals 2011 abgeschlossen.
Die Stadt Boizenburg/Elbe besitzt ca. 1.700 Flurstücke, 45 Gebäude und ca. 200 Straßen und Wege.
Allein die Gebäude gehen voraussichtlich mit einem Restbuchwert von ca. 9 Mio Euro in die Bilanz 2012 als Anlagemögen ein, der Ergebnishaushalt wird mit ca. 180.000 € / Jahr für die Abschreibungen der Gebäude belastet. Dazu kommen die Abschreibungen der Straßen. Sofern Fördermittel vereinnahmt wurden, werden diese in der Bilanz als Sonderposten aufgeführt. Diese werden entsprechend der Abschreibungen aufgelöst und im Ergebnishaushalt als Ertrag gebucht.

2.    Bewegliches Vermögen:

Die Erfassung des beweglichen Vermögens erfolgt bis Ende des Jahres mit Hilfe einer Inventur. Diese ist dann regelmäßig entsprechend der zu erlassenen Dienstvereinbarung durchzuführen. Der Gesetzgeber gibt einige Vereinfachungsregeln vor.

 

Wir werden z.B. wahrscheinlich bei der Bewertung des Inventars der Bibliothek das Festwertverfahren anwenden, da hier jährlich neue Medien angeschafft bzw. getauscht werden.
Weitere Vereinfachungsregeln bieten sich bei der Erfassung nicht an.

 

Produktplan

Jede Gemeinde hat auf der Grundlage des landeseinheitlichen Produktrahmenplanes einen eigenen Produktplan aufzustellen, dessen Gestaltung an den gemeindlichen Bedürfnissen ausgerichtet ist. Der gemeindliche Produktplan soll sämtliche Leistungen und Produkte der Gemeinde abbilden und diese Produktgruppen, Produktbereichen und Hauptproduktbereichen zuordnen.

 

Die Zuordnung der Produkte zu Produktgruppen, der Produktgruppen zu Produktbereichen und der Produktbereiche zu Hauptproduktbereichen ist durch den landeseinheitlichen Produktrahmenplan zwingend vorgegeben. Dies bedeutet, dass die Gemeinde bei der Erstellung ihres gemeindlichen Produktplanes die im landeseinheitlichen Produktrahmenplan ausgewiesenen Hauptproduktbereiche, Produktbereiche und Produktgruppen zwingend übernehmen muss, soweit sie diesen zugeordnete Produkte ausweist oder Leistungen erbringt. Sofern einzelne Leistungen oder Produkte in der Gemeinde nicht erbracht werden, kann die Leistung oder das Produkt entfallen. Entsprechend kann eine Produktgruppe entfallen, wenn keine darunter fallenden Produkte erbracht werden bzw. ein Produktbereich, wenn keine darunter fallenden Produktgruppen darzustellen sind.

 

Bei der Erstellung des gemeindlichen Produktplanes ist zu beachten, dass die Gemeinde gewährleisten muss, dass die für die Statistik erforderlichen Daten bereitgestellt werden.

 

Auszug aus dem landeseinheitlichen Produktrahmenplans:

 

 

 

Mit Unterstützung des Begleitteams aus Uelzen haben wir anhand des einheitlichen Produktrahmenplans einen gemeindlichen Produktplan erstellt, der Ihnen mit entsprechender Beschlussvorlage vorgelegt wird.

Die Zuordnung der Produkte zur derzeitig bestehenden Verwaltungsorganisation würde wie folgt aussehen.

 

 

Da die Produkte bzw. deren Leistungen nicht in allen Fällen von einem Fachbereich erfüllt werden, kommt es zu Schnittstellen zwischen den einzelnen Fachbereichen.

 

 

Die Leistungen, die für andere Fachbereiche erbracht werden, müssen in der Doppik intern verrechnet und dementsprechend im Ergebnis-, aber auch im Finanzhaushalt gebucht werden.


Um diese weitestgehend zu verhindern, ist eine Umstrukturierung der Verwaltungsorganisation erforderlich.

Die Schnittstellen umfassen insgesamt ca. 3,7 Stellen. Ein Großteil umfasst die derzeitig noch dezentrale HÜL-Buchung. Mit Einführung der Doppik wird eine zentrale Buchhaltung eingeführt. Zum einen wird dadurch abgesichert, dass keine internen Leistungsverrechnungen entstehen, zum anderen werden die Abläufe schneller und qualifizierter abgehandelt (Einführung eines Rechnungseingangsbuchs und Qualifikation der Mitarbeiter in der zentralen Buchhaltung zum kommunalen Bilanzbuchhalter).

 

Des Weiteren bietet es sich an, ein zentrales Grundstücks- und Gebäudemanagement einzuführen, damit entfallen auch hier Schnittstellen von ca. 0,5 Stellen.

 

Zum Abbau der übrigen Schnittstellen bleibt grundsätzlich nur ein Aufgabentransfer in den Fachbereich, der Leistungen aus einem anderen empfängt. Organisationseinheiten, zwischen denen eine Vielzahl von Schnittstellen besteht, können zu einer Budgeteinheit erklärt werden, um so die Schnittstellen zu reduzieren.
Da zwischen dem Bereich Bürgermeister und dem Fachbereich Steuerung und Service ca. 1,2 Stellen Schnittstellen bilden, bietet es sich an, den FB Steuerung und Service dem Bürgermeister zuzuordnen.

Daraus würde sich folgende 2er Organisation ergeben:

 

 

Es verbleiben Schnittstellen von ca. 1,2 Stellen:

 

Diese können fast komplett durch Aufgabenumverteilung beseitigt werden. Es verbleiben z.B. Schnittstellen zum Produkt Gremienarbeit, da hier die Zuarbeit aller Fachbereiche erforderlich ist.

 

Umstellung der Haushaltsführung

 

Der doppische Haushalt unterteilt sich in mehrere Teilhaushalte, die sich wiederum an den Produkten bzw. den Organisationseinheiten orientieren. Vorgeschrieben ist ein Teilhaushalt für den Hauptproduktbereich 6 – Zentrale Finanzleistungen. Der übrige Bereich kann theoretisch in einen Teilhaushalt zusammengeführt werden. Da die Sachkonten in einem Teilhaushalt gegenseitig deckungsfähig sind, bietet es sich an, für jede Organisationseinheit einen Teilhaushalt anzulegen.

 

Die Produkte entsprechen der kameralen Gliederung, aus der kameralen Gruppierung werden Sachkonten. Die Überleitung hierzu erfolgt derzeit durch die Kämmerei.

 

Termine

 

- Beschlüsse der Stadtvertretung:
voraussichtlich am 30.06.2011: Beschluss des Produktplans mit daraus resultierender Neuorganisation

 

- Schulung der Stadtvertreter
Der 2. Schulungstermin findet am 24. September 2011 statt

 

- Der erste doppische Haushalt wird frühestens im 2. Quartal 2012 beschlossen.

 

 

Bürgermeister

020/11/20