Betreff
Sanierungsmaßnahme " Historischer Stadtkern" hier: Maßnahmen der Städtebauförderung 2011
Vorlage
018/11/30
Art
Berichtsvorlage

Sachdarstellung und Begründung:

Mit Schreiben vom 16.07.2010 hat das MVBL dem Einsatz von STBauFM für die Verwaltungsstandorte Kirchplatz 1 und 6 in Höhe von 2.400 T€ zugestimmt. Im Juli 2010 erhielt die Stadt eine Aufstockung der Mittel um 1,2 Mio, womit die Durchführung der Sanierungsmaßnahme Kirchplatz 1 neben der Bereitstellung der städtischen Mittel gesichert war.

 

Unter Berücksichtigung aller eingegangen Verpflichtungen für private Sanierungsmaßnahmen  sowie für den Kirchplatz 1 für das Jahr 2011 stehen für die Sanierung des Kirchplatzes 6, ehemalige A-B-Schule 349 T€ zur Verfügung, wie aus beiliegendem Sachstandsbericht entnommen werden kann.

 

Da über die zu erwartenden Bewilligungen der Folgejahre zum einen die Gesamtfinanzierung der Sanierung des Kirchplatzes 6 nicht gesichert werden kann, andererseits ein „Ansparen“ der Mittel wegen des notwendigen Mittelabflusses nicht möglich ist, wurde eine Aufteilung der Maßnahme Kirchplatz 6 in 2 Bauabschnitten erwogen und dem MVBL in einem Gespräch am 26.01.2011 vorgestellt.

 

Der als Verwaltung funktionierende 1.BA (historisches Amtsgericht ohne Anbauten) hat ein Kostenvolumen von 1.89 T€, der 2. BA (Anbauten, ehemaliger Gefängnistrakt) ein Volumen von 751 T€.

 

Unter der Voraussetzung einer Bewilligung von ca. 660 T€ im Programmjahr 2011 und Umbewilligungen von Kassenmitteln im Tausch mit anderen Städten könnte zumindest der 1. BA finanziert werden. Gegebenenfalls müssten bereits bewilligte, aber noch nicht verfügbare Kassenmittel über Kredite vorfinanziert werden. Ziel wäre dann, mit der Sanierung des Kirchplatzes 6 im September/Oktober 2011 zu beginnen.

 

Sollte der avisierte Betrag bewilligt und dieser Verfahrensweise zugestimmt werden, hieße dies, dass private Maßnahmen zukünftig, wo noch keine Verpflichtungen eingegangen worden sind, ohne zusätzliche Bewilligungen nicht gefördert werden können.

 

Ein freier Finanzspielraum für weitere Verpflichtungen, z. Bsp. Abbruch der alten WC- Anlage am Wall (geschätzte Kosten ca. 15 T€) wären innerhalb der zur Verfügung stehenden Mittel für den Kirchplatz 6 (349 T€) gegeben. Das beräumte Grundstück kann dann als Baugrundstück zur Verfügung gestellt werden. Die Einnahme käme dem Treuhandkonto zu Gute.

 

Ein kurzfristiger Neubau über STBauFM ist nicht darstellbar. Bei der Sanierung des Kirchplatzes 1 wird ein Besucher-WC im Erdgeschoss berücksichtigt, welches zumindest werktags als „eventuelle Übergangslösung“ dienen kann. Eine barrierefreie öffentliche-WC- Anlage ist nachwievor im 2. BA der A-B-Schule in Zukunft vorgesehen.

 

Als provisorischer Ersatz kann eine mobile Containeranlage dienen. (jährliche Mietkosten von 5.400 – 7440 € + Anschlüsse)

 

 

 

 

Alternativen:

 

 


Anlagen: Sachstandsbericht 2011