Beschlussvorschlag:
Gemäß Hauptsatzung
der Stadt Boizenburg/Elbe § 1 (5) bedarf die Verwendung des Boizenburger
Stadtwappens mit Schriftzug der Zustimmung des Hauptausschusses.
Der Hauptausschuss
der Stadt Boizenburg/Elbe stimmt einer Nutzung des Stadtwappens durch die Fa.
Expressbeschriftung Boizenburg zu.
Das Boizenburger
Stadtwappen mit Schriftzug ist nur für den beantragten Zweck zu verwenden.
Sachdarstellung und Begründung:
Gemäß Hauptsatzung der Stadt Boizenburg/Elbe § 1 (5) bedarf die Verwendung des Boizenburger Stadtwappens der Zustimmung des Hauptausschusses.
Wappen genießen als Hoheitszeichen den gleichen Rechtsschutz, wie Name und Bezeichnung, da sie ebenfalls Bestandteil des Persönlichkeitsrechts sind. Die Gestattung der Verwendung des Wappens oder des Namens wird in Betracht kommen, wenn die Verwendung im gemeindlichen Interesse liegt.
Die Fa. Expressbeschriftung Boizenburg beantragt die Nutzung des
Boizenburger Stadtwappens mit Schriftzug.
Die Firma möchte eine neue umfangreiche
Souvenirserie (lt. Anlage) der Stadt Boizenburg auflegen. Für die Auflage und
den Vertrieb entstehen der Stadt Boizenburg/Elbe keine Kosten.