Betreff
Antrag Wappengenehmigung hier: Fa. Expressbeschriftung Boizenburg
Vorlage
003/11/20
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Gemäß Hauptsatzung der Stadt Boizenburg/Elbe § 1 (5) bedarf die Verwendung des Boizenburger Stadtwappens mit Schriftzug der Zustimmung des Hauptausschusses.

 

Der Hauptausschuss der Stadt Boizenburg/Elbe stimmt einer Nutzung des Stadtwappens durch die Fa. Expressbeschriftung Boizenburg zu.

 

Das Boizenburger Stadtwappen mit Schriftzug ist nur für den beantragten Zweck zu verwenden.

 

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

 

Gemäß Hauptsatzung der Stadt Boizenburg/Elbe § 1 (5) bedarf die Verwendung des Boizenburger Stadtwappens der Zustimmung des Hauptausschusses.

Wappen genießen als Hoheitszeichen den gleichen Rechtsschutz, wie Name und Bezeichnung, da sie ebenfalls Bestandteil des Persönlichkeitsrechts sind. Die Gestattung der Verwendung des Wappens oder des Namens wird in Betracht kommen, wenn die Verwendung im gemeindlichen Interesse liegt.

 

 

Die Fa. Expressbeschriftung Boizenburg beantragt die Nutzung des Boizenburger Stadtwappens mit Schriftzug.

 

Die Firma möchte eine neue umfangreiche Souvenirserie (lt. Anlage) der Stadt Boizenburg auflegen. Für die Auflage und den Vertrieb entstehen der Stadt Boizenburg/Elbe keine Kosten.